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| BGH, 14.07.1955 - III ZR 277/53 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.06.1953 - III ZR 333/51
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Auszug aus BGH, 14.07.1955 - III ZR 277/53
Der Senat hat deshalb auch in einem früheren Urteil vom 25. Juni 1953 (Hicken./. Hansestadt Hamburg - III ZR 333/51 -) die Auffassung vertreten, daß die Entscheidung der Entnazifizierungsbehörde in einem solchen Fall insoweit unwirksam und deshalb unbeachtlich ist. - BGH, 02.06.1955 - III ZR 27/54
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Auszug aus BGH, 14.07.1955 - III ZR 277/53
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Juni 1955 - III ZR 27/54 - entschieden hat, enthält diese Verordnung nicht eine positive Bestätigung und Gewährung von Ruhegehaltsansprüchen, sondern sie geht vielmehr davon aus, daß vor der in dieser Verordnung vorgesehenen Regelung durch den Pensionsprüfungsausschuß dem Versorgungsberechtigten grundsätzlich ein Anspruch auf Versorgungsbezüge jedenfalls dann nicht zusteht, wenn ihre Zahlung eingestellt ist.
- BGH, 05.04.1956 - III ZR 234/54
Rechtsmittel
Diese Verordnung enthält nicht eine positive Bestätigung oder Gewährung von Ruhegehaltsansprüchen, sondern sie sieht lediglich ein besonderes politisches Überprüfungsverfahren vor und setzt gerade voraus, daß Versorgungsansprüche dem gründe nach überhaupt bestehen (Urteile des Senats vom 2. Juni 1955 - III ZR 27/54 - S. 5/6, vom 23. Juni 1955 - III ZR 6/54 - S. 5/6 und vom 14. Juli 1955 - III ZR 277/53 - S. 4/5).
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