Rechtsprechung
| BGH, 31.01.1955 - III ZR 284/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 16, 213
- NJW 1955, 670
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- RG, 26.11.1937 - III 96/37
1. Kann der Witwe eines preußischen unmittelbaren Staatsbeamten, die sich …
Auszug aus BGH, 31.01.1955 - III ZR 284/53
Aus dem Gedanken, daß nur eine neue gültige Ehe eine "Wiederverheiratung" im Rechtssinn ist, hat das Reichsgericht (in RGZ 88, 327; JW 1913, 739; vgl. auch RGZ 151, 187; 156, 340) den Grundsatz entwickelt, daß nur im Falle einer auf Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage rückwirkend für nichtig erklärten neuen Ehe der Beamtenwitwe der Anspruch auf das Witwengeld wiederauflebe, da dann die Rechtslage so angesehen werden muß, wie wenn diese neue Ehe niemals geschlossen worden wäre.Dieser Gedanke hat seinen Niederschlag gefunden in der 1. DVO zum DBG Nr. 2 zu § 97 (RGBl 1937 1, 669; vgl. Nadler-Wittland DBG 1938 § 133 Anm. 18 S. 143) mit gewissen, hier nicht interessierenden Einschränkungen für den Fall, daß die Beamtenwitwe den Nichtigkeits- oder Anfechtungsgrund kannte (vgl. RGZ 151, 187; 156, 340; hiergegen insbesondere Reuß in JW 1938, 811 in seiner Anmerkung zum letztzitierten Urteil).
- RG, 22.05.1936 - III 237/35
Hat die Witwe eines preußischen unmittelbaren Staatsbeamten, die sich …
Auszug aus BGH, 31.01.1955 - III ZR 284/53
Aus dem Gedanken, daß nur eine neue gültige Ehe eine "Wiederverheiratung" im Rechtssinn ist, hat das Reichsgericht (in RGZ 88, 327; JW 1913, 739; vgl. auch RGZ 151, 187; 156, 340) den Grundsatz entwickelt, daß nur im Falle einer auf Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage rückwirkend für nichtig erklärten neuen Ehe der Beamtenwitwe der Anspruch auf das Witwengeld wiederauflebe, da dann die Rechtslage so angesehen werden muß, wie wenn diese neue Ehe niemals geschlossen worden wäre.Dieser Gedanke hat seinen Niederschlag gefunden in der 1. DVO zum DBG Nr. 2 zu § 97 (RGBl 1937 1, 669; vgl. Nadler-Wittland DBG 1938 § 133 Anm. 18 S. 143) mit gewissen, hier nicht interessierenden Einschränkungen für den Fall, daß die Beamtenwitwe den Nichtigkeits- oder Anfechtungsgrund kannte (vgl. RGZ 151, 187; 156, 340; hiergegen insbesondere Reuß in JW 1938, 811 in seiner Anmerkung zum letztzitierten Urteil).
- BGH, 23.05.1951 - III ZR 10/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 31.01.1955 - III ZR 284/53
Daß der Klageweg eröffnet ist, ergibt sich schon daraus, daß die Beklagte, die durch die nach § 143 DBG zuständige oberste Dienstbehörde vertreten ist, im anhängigen Rechtsstreit den Antrag auf Klageabweisung gestellt hat (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. März 1951 - III ZR 10/50 - S. 19).
- BGH, 21.05.1969 - VIII ZR 141/67
streitverkündeter Bürge - § 68 ZPO, die Interventionswirkung geht weiter als die …
Es entspricht allgemeiner Meinung in Rechtsprechung (vgl. BGHZ 8, 72 ff; 16, 217 ff [BGH 31.01.1955 - III ZR 284/53]) und Schrifttum, daß die. - BVerwG, 12.01.1967 - II C 96.63
Voraussetzungen des Versorgungsanspruch einer Beamtenwitwe - Besonderheiten bei …
Diesen Grundsatz habe es mit der - hier nicht interessierenden - Einschränkung versehen, daß das Witwengeld nicht für die Dauer der zweiten Ehe sowie ferner dann nicht zu zahlen sei, wenn die Witwe bei Eingehung der zweiten Ehe deren Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit gekannt habe (zu vgl. BGHZ 16, 213 [214]). - BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58
Voraussetzungen des Haftungsausschlusses infolge inneren Verderbs und Einwirkung …
Abgesehen davon, daß auch gegenüber der Eisenbahn neben den Vorschriften der Eisenbahnverkehrsordnung die Vorschriften über unerlaubte Handlungen anwendbar sind (BGHZ 16, 214 [BGH 31.01.1955 - III ZR 284/53] ; 24, 188), [BGH 04.05.1957 - IV ZB 38/57] ergeben diese Vorschriften eine nach Voraussetzungen, Inhalt und Umfang völlig andere Ersatzpflicht, die neben die Ersatzpflicht auf Grund Vertrages tritt und sich auf deren Voraussetzungen und Inhalt nicht auswirkt (vgl. das erwähnte Urteil des Senats vom 21. April 1960). - LG Mainz, 22.11.2005 - 10 HKO 64/05
Kommanditgesellschaft: Geltendmachung von Einzelansprüche zwischen der …
In dem zunächst anhängig gewesenen Urkundenprozess konnte weder ein (hilfsweises) Feststellungsurteil ergehen noch hätte die Beklagte ein dahingehendes Anerkenntnis abgeben können, denn Feststellungsklagen sind im Urkundenprozess ausgeschlossen (BGHZ 16, 213;… Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 592, Rn. 3). - BGH, 30.01.1957 - IV ZR 198/56
Rechtsmittel
Falls es sich bei diesen Versorgungsansprüchen um den Anspruch auf das ihr als Beamtenwitwe zustehende Witwengeld gehandelt hat, würde dieser bei einer Aufhebung der Ehe nicht wieder aufleben (BGHZ 16, 213).
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