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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1967 - III ZR 3/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,437
BGH, 23.01.1967 - III ZR 3/66 (https://dejure.org/1967,437)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1967 - III ZR 3/66 (https://dejure.org/1967,437)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1967 - III ZR 3/66 (https://dejure.org/1967,437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung wegen Versagung einer Teilungsgenehmigung - Erhebung der Verjährungseinrede - Rechtzeitge Klageerhebung bei alsbaldiger, demnächst erwarteter Klagezustellung - Schnellstmögliche Zahlung der Gerichtsgebühr nach Erhalt der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 779
  • MDR 1967, 393
  • VersR 1967, 400
  • DB 1967, 2026
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1966 - III ZR 3/64

    Inbesitznahme eines Grundstückes zum Zwecke der Errichtung eines festen …

    Auszug aus BGH, 23.01.1967 - III ZR 3/66
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 30. Juni 1966 - III ZR 3/64 (insoweit in NJW 1966, 2211 nicht vollständig abgedruckt) zwar ausgeführt, daß ein Rechtsanwalt im Herbst 1960 bei Prüfung der Rechtslage anhand der veröffentlichten Rechtsprechung ohne Verletzung seiner Sorgfaltspflichten habe zu dem Ergebnis kommen können, er genüge nach rechtzeitiger Einreichung der Klageschrift den gesetzlichen Erfordernissen, wenn er seinerseits Verzögerungen vermeide, ohne zu besonderer Beschleunigung verpflichtet zu sein.

    An der hier vertretenen Auffassung über die Obliegenheiten der klagenden Partei und ihres Prozeßbevollmächtigten im Rahmen des § 261 b Abs. 3 ZPO ist auch gegenüber den kritischen Ausführungen von Redeker in seiner Anmerkung zu der bereits erwähnten Entscheidung des Senats vom 30. Juni 1966 in NJW 1966, 2211 festzuhalten:.

  • BGH, 29.01.1962 - III ZR 184/60
    Auszug aus BGH, 23.01.1967 - III ZR 3/66
    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits wiederholt hervorgehoben (vgl. u.a. die Urteile in NJW 1961, 1627, VersR 1962, 448 und 1963, 459 = MDR 1963, 388):.

    Diese Erwägungen aber treffen auf den vorliegenden Fall nicht zu, denn in dem hier interessierenden Zeitpunkt (Februar 1963) waren die Entscheidung des Senats vom 5. Juni 1961 in NJW 1961, 1627 und auch die Entscheidung vom 19. Januar 1962 in VersR 1962, 448 längst veröffentlicht, die keine Zweifel daran ließen, daß die klagende Partei (und ihr Prozeßbevollmächtigter) zur Fristwahrung nach der Einreichung der Klageschrift nicht nur Verzögerungen zu vermeiden, sondern im Sinn möglichster Beschleunigung zu wirken hat, und daß bei einer Frist von 19 Tagen zwischen Eingang der Zahlungsaufforderung und der Einzahlung der Gerichtsgebühr bei der Gerichtskasse in aller Regel der klagenden Partei die Rechtswohltat der in Rede stehenden Bestimmung nicht mehr zugute kommen kann.

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 142/61
    Auszug aus BGH, 23.01.1967 - III ZR 3/66
    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits wiederholt hervorgehoben (vgl. u.a. die Urteile in NJW 1961, 1627, VersR 1962, 448 und 1963, 459 = MDR 1963, 388):.
  • BGH, 14.10.1963 - III ZR 69/62
    Auszug aus BGH, 23.01.1967 - III ZR 3/66
    Rechtlich zutreffend hat das Berufungsgericht weiter angenommen, daß den Klägern allenfalls noch dem Abbruch der Verhandlungen durch das Schreiben des Beklagten vom 14. Januar 1963 eine angemessene, nach Treu und Glauben zu bemessende, aber jedenfalls nur kurze Überlegungsfrist zustand, innerhalb der sie zur Vermeidung einer begründeten Verjährungseinrede Klage erheben mußten (vgl. dazu u.a. die Entscheidung des Senats in VersR 1964, 66, 68 [BGH 14.10.1963 - III ZR 69/62] m.w.N.).
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