Rechtsprechung
| BGH, 22.04.2021 - III ZR 301/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Misstrauens gegen seine Unparteilichkeit (hier: Abgabe einer Erklärung zur eigenen Schadensersatzklage gegen den VW-Konzern wegen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Misstrauens gegen seine Unparteilichkeit (hier: Abgabe einer Erklärung zur eigenen Schadensersatzklage gegen den VW-Konzern wegen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 28.03.2019 - 19 O 193/18
- OLG Brandenburg, 24.09.2020 - 5 U 47/19
- BGH, 22.04.2021 - III ZR 301/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19
Befangenheit eines Richters wegen seiner Beteiligung an der …
Auszug aus BGH, 22.04.2021 - III ZR 301/20
Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 …und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN). - BGH, 28.07.2020 - VI ZB 94/19
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Entscheidung über einen …
Auszug aus BGH, 22.04.2021 - III ZR 301/20
Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN). - BGH, 25.03.2021 - III ZB 57/20
Richterablehnung im Schadensersatzprozess eines Kraftfahrzeugkäufers wegen …
Auszug aus BGH, 22.04.2021 - III ZR 301/20
Rn. 5 Ein solcher Anschein fehlender Unparteilichkeit kann insbesondere dann bestehen, wenn der Richter gegen eine Prozesspartei Klage und darin den Vorwurf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung erhoben hat, sofern dieses Verfahren noch andauert oder noch nicht lange Zeit zurückliegt (vgl. zu einer entsprechenden Musterfeststellungsklage Senat, Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- OLG Düsseldorf, 04.09.2023 - 18 U 221/21 Anders als noch in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus 2021 (etwa vom 25.03.2021 - III ZB 57/20 - 15.04.2021 - III ZB 61/20; 22.04.2021 - III ZR 301/20 - ; und vom 29.04.2021 - III ZR 202/20 - , - III ZR 228/20 - , - III ZR 311/20 - ) bezüglich der beim Bundesgerichtshof im Sommer/Herbst 2020 anhängig gewordenen Verfahren angenommen, liegen zwischen dem Vergleichsschluss des Richters mit der B.-AG und dem Verhandlungstermin vor dem Senat mehr als drei Jahre.
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