Rechtsprechung
| BGH, 05.12.1963 - III ZR 31/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines entschädigungspflichtigen enteignenden Eingriffs in den vorhandenen Filmbestand und in den Gewerbebetrieb durch die Neufassung des § 6 Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit i.d.F. v. 27. Juli 1957 (JSchG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 769
- MDR 1964, 301
- DVBl 1964, 316
- DÖV 1964, 778
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.1957 - III ZR 261/54
Tod des Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 05.12.1963 - III ZR 31/62
Der Unterschied des vorliegenden Falles von dem in BGHZ 25, 266 (Technischer Überwachungsverein) behandelten Fall ist augenscheinlich. - RG, 10.01.1933 - VII 312/32
1. Zum Begriff der Enteignung. 2. Kann ein Gesetz, das seine Geltungsdauer im …
Auszug aus BGH, 05.12.1963 - III ZR 31/62
Insoweit kann auf RGZ 139, 177, 186/187 (betreffend die Frage einer Enteignung im Zusammenhang mit der Wiedereinführung von Beschränkungen der Gefrierfleischeinfuhr) verwiesen werden.
- BGH, 10.07.1980 - III ZR 160/78
Reklamefahrten
Auf dieser Grundlage hat der Senat die enteignende Wirkung von normativen (rechtmäßigen) Einwirkungen auf das oben beschriebene "Umfeld" des Gewerbebetriebes in ständiger Rechtsprechung verneint (Urteile vom 5. Dezember 1963 - III ZR 31/62 = LM JugendschutzG Nr. 1 - "Märchenfilm" - vom 31. Januar 1966 - III ZR 127/64 = BGHZ 45, 83 - "Knäckebrot" - vom 7. Dezember 1967 - III ZR 83/65 = NJW 1968, 293 - Kfz-Ausrüstung - vom 30. September 1976 - III ZR 134/74 = LM GG Art. 12 Nr. 29 - Frachtverteilung -). - BGH, 07.12.1967 - III ZR 83/65
Ansprüche nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen - Ansprüche wegen …
So hat der erkennende Senat gewerblichen Unternehmern, die durch die Herabsetzung eines Schutzzolls (BGHZ 45, 83, 85) [BGH 31.01.1966 - III ZR 127/64] oder durch das Verbot der Anwesenheit von Kindern unter 6 Jahren bei öffentlichen Filmveranstaltungen (BGH Urteil vom 5. Dezember 1963 - III ZR 31/62 - LM zu JugendschutzG Nr. 1 = NJW 1964, 769) betroffen wurden, einen Entschädigungsanspruch versagt; das beruht auf folgenden grundsätzlichen Erwägungen: Sicht alle tatsächlichen Umstände und bestehenden Rechtsregelungen, die sich günstig für den Gewerbebetrieb auswirken und die der Inhaber sich zunutze macht, können vom Begriff des als Eigentum geschützten Gewerbebetriebes mitumfaßt werden. - BGH, 13.03.1975 - III ZR 152/72
Zur Möglichkeit des enteignenden Eingriffs wegen Durchschneidung des die …
Gemessen an diesen in der Rechtsprechung des Senats seit langem herausgebildeten Grundsätzen (vgl. NJW 1964, 769; BGHZ 45, 83, 87/8 und 150, 155 ff; 48, 58, 61 f; 55, 261, 263 ff) kann eine durch einen öffentlichen Weg vermittelte günstige Verbindung zwischen zwei zu demselben landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken nicht der als Eigentum geschützten Substanz des landwirtschaftlichen Betriebes zugerechnet werden.
- BGH, 16.12.1976 - III ZR 7/75
Enteignungsentschädigung für die Schließung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt - …
Insoweit handelt es sich um das Bestehen einer vorteilhaften Rechtslage, auf deren Fortbestand der Grundeigentümer keinen Anspruch hat (vgl. BGH NJW 1964, 769). - BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73
Anfechtung eines Beschlusses der Enteignungsbehörde - Von Amts wegen zu prüfende …
Gemessen an diesen in der Rechtsprechung des Senats seit langem herausgebildeten Grundsätzen (vgl. NJW 1964, 769; BGHZ 45, 83, 87/88 und 150, 155 ff; 48, 58, 61 f; 55, 261, 263 ff) kann eine durch einen öffentlichen Weg vermittelte günstige Verbindung zwischen zwei zu demselben landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken nicht der als Eigentum geschützten Substanz des landwirtschaftlichen Betriebes zugerechnet werden. - BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73 Gemessen an diesen in der Rechtsprechung des Senats seit langem herausgebildeten Grundsätzen (vgl. NJW 1964, 769; BGHZ 45, 83, 87 /88 und 150, 155 ff; 48, 58, 61 f; 55, 261, 263 ff) kann eine durch einen öffentlichen Weg vermittelte günstige Verbindung zwischen zwei zu demselben landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken nicht der als Eigentum geschützten Substanz des landwirtschaftlichen Betriebes zugerechnet werden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".