Rechtsprechung
| BGH, 15.06.1953 - III ZR 314/51 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.1951 - III ZR 4/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1953 - III ZR 314/51
Es entspricht aber einer ständigen Rechtsprechung, dass ein Verschulden des Beamten der Regel nach zu verneinen ist, wenn ein Kollegialgericht seine Handlung für objektiv berechtigt erklärt hat (vgl. RGZ 106, 410; ebenso Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1951 - III ZR 4/50 -).
- BGH, 16.01.1961 - III ZR 224/59
Schadensersatz wegen amtspflichtwidriger gerichtlicher Behandlung einer …
Die Prüfung, ob die Nachlaßrichterin in dieser Hinsicht etwas schuldhaft versäumt hat, muß von dem Sachverhalt ausgehen, den sie nach ihrer Kenntnis der Dinge als gegeben ansehen konnte (BGH Urt. vom 15. Juni 1953 - III ZR 314/51 -). - BGH, 24.02.1955 - III ZR 180/53
Rechtsmittel
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats, dass das Verschulden eines Beamten in der Regel dann zu verneinen ist, wenn ein Kollegialgericht sein Verhalten als objektiv gerechtfertigt angesehen hat (u.a. RGZ 106, 406 [410]; Urteile des Senats vom 29. November 1951 - III ZR 4/50 - [S. 24] , vom 15. Juni 1953 - III ZR 314/51 - [S. 10/11] und vom 1. Februar 1954 - III ZR 371/52 - [S. 6]).
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