Rechtsprechung
| BGH, 16.05.1983 - III ZR 32/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines abstrakten Schuldanerkenntnisses - Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung - Befreiuung von der Mithaftung für ein gemeinsam aufgenommenes Bankdarlehen
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.01.1987 - III ZR 153/85
Wirksamkeit eines am Ende eines Nachtclubbesuchs von einem zur Barzahlung …
Mit einem Schuldanerkenntnis ist zwar in der Regel eine Beweislastverschiebung zu Ungunsten des Schuldners verbunden (…Staudinger/Schlosser 12. Aufl. § 11 Nr. 15 AGBG Rn. 12): Auch einem abstrakten Schuldanerkenntnis kann nämlich die Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung entgegengesetzt werden, wenn dem Gläubiger aus dem Grundgeschäft keine Forderung zusteht; die Beweislast hierfür trägt aber der Schuldner (Senatsurteil vom 16. Mai 1983 - III ZR 32/82 - zu II 1; OLG Stuttgart NJW 1979, 222, 223 [OLG Stuttgart 03.10.1978 - 8 W 340/78] zu II 2 b).
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