Rechtsprechung
| BGH, 02.07.1953 - III ZR 320/51 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.1951 - III ZR 4/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.07.1953 - III ZR 320/51
Das Reichsgericht hat die Regel dann nicht beachtet, wenn es sich im Einzelfall darum gehandelt hat, dass klare gesetzliche Vorschriften übersehen waren (vgl. RGZ 156, 151 und RG in DNotZ 1938, 248); der erkennende Senat hat sich in seinem Urteil vom 29. November 1951 - III ZR 4/50 - der ständigen Rechtsprechung, dass man dem Beamten in der Regel nicht den Vorwurf eines schuldhaften Verhaltens machen könne, falls ein Kollegialgericht seine Handlung für objektiv gerechtfertigt erklärt hat, angeschlossen.
- BGH, 24.02.1955 - III ZR 180/53
Rechtsmittel
Reichsgerichts und des erkennenden Senats aufgestellten Grundsätzen insbesondere die Regel dann nicht durchgreifen, wenn es im Einzelfall nicht um die Entscheidung zweifelhafter und schwieriger Rechtsfragen ging, vielmehr klare und eindeutige gesetzliche Bestimmungen unbeachtet geblieben sind (RGZ 156, 34 [51]; DNotZ 1938, 248 [252]; Urteile des Senats vom 29. November 1951 - III ZR 4/50 - [S. 24/25] und vom 2. Juli 1953 - III ZR 320/51 - [S. 7/8]).
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