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| BGH, 06.05.1954 - III ZR 358/52 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- NJW 1954, 1161 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 06.05.1954 - III ZR 358/52
Dies ist im einzelnen in BGHZ 4, 10 (51) und 266 (274/75) dargelegt und der Senat hat an dieser Auffassung in ständiger Rechtsprechung festgehalten. - BGH, 14.07.1952 - III ZR 95/51
Polizeiliche Beschlagnahme. Schadensersatz
Auszug aus BGH, 06.05.1954 - III ZR 358/52
Vielmehr gewährt - wie in der Entscheidung des Senats in BGHZ 7, 96 (101) im einzelnen begründet istt - § 70 PVG grundsätzlich nur einen Anspruch auf Geldentschädigung. - BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50
Rechtsweg für Ansprüche aus RLG
Auszug aus BGH, 06.05.1954 - III ZR 358/52
Bedenken nicht zu erheben sind, ist bereits in BGHZ 4, 266 (271) sowie in der bei LM unter Nr. 6 zu RLG § 26 abgedruckten Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1952 im einzelnen dargelegt.
- BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Enteignung und Lastenausgleich
Auszug aus BGH, 06.05.1954 - III ZR 358/52
Die Revision vertritt dazu nunmehr die Auffassung, dass die Klägerin die Lieferung der Ziegel deswegen nicht verlangen könne, weil ihr Anspruch nach den vom Senat in BGHZ 8, 256 ff aufgestellten Grundsätzen in einen Ersatzanspruch nach dem Gesetz über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 - LAG - übergegangen sei. - BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51
Lastenausgleich. Behördliche Maßnahmen
Auszug aus BGH, 06.05.1954 - III ZR 358/52
Denn es kann hier der erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der behördlichen Massnahme und bestimmten kriegerischen Einzelgeschehnissen (BGHZ 8, 189) nicht als gegeben anerkannt werden, so dass bei der Wegnahme der Ziegel nicht von einem Kriegssachschaden im Sinne des § 13 Abs. 3 LAG gesprochen und die Klägerin von dem beklagten Amt nicht auf Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz verwiesen werden kann. - BGH, 17.07.1953 - III ZR 359/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.05.1954 - III ZR 358/52
Angesichts dessen hat das beklagte Amt, auch wenn die Inanspruchnahme nach dem Reichsleistungsgesetz unwirksam gewesen sein sollte, der Klägerin zumindest in gleicher Weise Entschädigung zu leisten, wie sie im Falle einer wirksamen Inanspruchnahme nach dem Reichsleistungsgesetz zu leisten wäre (vgl. das nichtveröffentlichte Urteil des Senats vom 14. Juli 1953 - III ZR 359/51 - S 9).
- BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53
Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff
Der erkennende Senat hat, im Einklang mit den Gedanken des Großen Senats, entschieden, daß auch bei einer nichtigen Erfassung nach dem Reichsleistungsgesetz ein Anspruch mindestens in der Höhe ausgelöst wird, wie er bei einer wirksamen Inanspruchnahme erwachsen sein würde (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Mai 1954 - III ZR 358/52 - S 6). - BGH, 07.10.1954 - III ZR 121/53
Verlust nach § 26 Abs. 3 RLG
Das hat der Senat in seinem Urteil vom 6. Mai 1954 - III ZR 358/52 - bereits ausgesprochen. - BGH, 28.06.1954 - III ZR 118/53
Ansprüche nach Aufhebung der Beorderungsverfügung
In diesem Zusammenhang ist ferner erwähnenswert der in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des Senats vom 6. Mai 1954 - III ZR 358/52 - aufgestellte Grundsatz: Eine Behörde, die eine Inanspruchnahme von Gegenständen auf das Reichsleistungsgesetz gestützt und über diese auch tatsächlich so verfügt hat, wie wenn sie nach dem Reichsleistungsgesetz in Anspruch genommen wären, hat - selbst wenn die Beorderung rechtlich unwirksam war - dem Betroffenen mindestens in gleicher Weise Entschädigung zu leisten, wie sie im Falle einer wirksamen Inanspruchnahme nach dem Reichsleistungsgesetz zu entrichten wäre.
- BGH, 01.06.1954 - III ZR 9/53
Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge
Der Senat hat bereits im Urteil vom 6. Mai 1954 - III ZR 358/52 - ausgesprochen, dass ein Hoheitsträger, der über eine Sache so verfügt, wie wenn sie von ihm ordnungsmässig nach den Vorschriften des Reichsleistungsgesetzes in Anspruch genommen worden wäre, auch dann, wenn die Inanspruchnahme nach dem Reichsleistungsgesetz nichtig gewesen sein sollte, mindestens in gleicher Weise Entschädigung zu leisten hat, wie sie im Falle einer wirksamen Inanspruchnahme nach dem Reichsleistungsgesetz zu leisten wäre. - BGH, 20.12.1956 - III ZR 78/55
Rechtsmittel
Für den Bereich des Reichsleistungsgesetzes hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, daß derjenige, der über eine Sache so verfügt, wie wenn sie ordnungsmäßig nach den Vorschriften des Reichsleistungsgesetzes in Anspruch genommen wäre, ohne Rücksicht darauf, ob eine wirksame Inanspruchnahmeverfügung vorlag, mindestens in gleicher Weise Entschädigung leisten muß, wie sie im Falle wirksamer Inanspruchnahme zu leisten wäre (NJW 1954, 1161 und dem folgend BGHZ 13, 395 [397] u.a.). - BGH, 16.06.1955 - III ZR 267/53
Rechtsmittel
Das hat der Senat wiederholt schon ausgesprochen (vgl. NJW 1954, 1161 und dem folgend BGHZ 13, 395 [397]). - BGH, 24.03.1955 - III ZR 176/53
Rechtsmittel
Diesen Rechtsgrundsatz hat der Senat wiederholt ausgesprochen (NJW 1954, 1161 und dem folgend u.a. BGHZ 13, 395 [397] sowie S. 18/19 des insoweit in BGHZ 15, 23 nicht abgedruckten Urteils vom 7. Oktober 1954 - III ZR 121/53 -). - BGH, 16.12.1954 - III ZR 196/53
Rechtsmittel
Diesen Rechtsgrundsatz hat der Senat wiederholt ausgesprochen (NJW 1954, 1161 und dem folgend u.a. BGHZ 13, 395 [397] sowie Seite 18/19 des insoweit in BGHZ 15, 23 nicht abgedruckten Urteils vom 7. Oktober 1954 - III ZR 121/53). - BGH, 29.11.1956 - III ZR 93/55
Rechtsmittel
Der Senat hat früher schon ausgeführt, daß eine Behörde, die sich wie eine Bedarfsstelle geriert, dem Betroffenen nach Maßgabe des Reichsleistungsgesetzes Vergütung und Entschädigung zu gewähren hat (Urteil vom 6. Mai 1954 - III ZR 358/52 -). - BGH, 30.01.1956 - III ZR 263/54
Rechtsmittel
Das hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (III ZR 358/52 vom 6. Mai 1954, LM Nr. 12 zu RLG § 26; III ZR 9/53 vom 1. Juni 1954 S 11 - insoweit in BGHZ 13, 371 nicht abgedruckt). - BGH, 25.06.1962 - III ZR 138/60
Rechtsmittel
- BGH, 02.06.1955 - III ZR 215/54
Rechtsmittel
- BGH, 31.01.1955 - III ZR 42/54
Rechtsmittel
- BGH, 08.11.1954 - III ZR 243/53
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