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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.1953 - III ZR 359/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,3043
BGH, 17.07.1953 - III ZR 359/51 (https://dejure.org/1953,3043)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1953 - III ZR 359/51 (https://dejure.org/1953,3043)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1953 - III ZR 359/51 (https://dejure.org/1953,3043)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.02.1967 - VIII ZR 174/64

    Schadensersatzpflicht des Beklagten - Schadensersatz aus einem Maklervertrag mit …

    Die Aufteilung der Verantwortlichkeiten ist jedoch grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten (BGH Urt.v. 25. September 1952 - III ZR 359/51 - NJW 1952, 1329).
  • BGH, 06.05.1954 - III ZR 358/52

    Rechtsmittel

    Angesichts dessen hat das beklagte Amt, auch wenn die Inanspruchnahme nach dem Reichsleistungsgesetz unwirksam gewesen sein sollte, der Klägerin zumindest in gleicher Weise Entschädigung zu leisten, wie sie im Falle einer wirksamen Inanspruchnahme nach dem Reichsleistungsgesetz zu leisten wäre (vgl. das nichtveröffentlichte Urteil des Senats vom 14. Juli 1953 - III ZR 359/51 - S 9).
  • BGH, 29.04.1954 - III ZR 131/53

    Rechtsmittel

    Ein solcher ist, wie der Senat bereits in einer ähnlich gelagerten Sache entschieden hat (Urteil vom 14. Juli 1953 in Sachen Benken gegen Stadt Cloppenburg - III ZR 359/51 -), in den nach dem Reichsleistungsgesetz zu behandelnden Fällen nach dem in § 26 Abs. 3 RLG enthaltenen Grundsatz gegeben.
  • BGH, 18.09.1958 - III ZR 149/57

    Rechtsmittel

    Eine Gemeinde, die auf fremdem Grundstück hoheitlich handelnd Anlagen errichtet, um einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe gerecht zu werden, muß sich hinsichtlich ihrer Vergütungs- und Entschädigungspflicht so behandeln lassen, als wenn sie nach § § 10, 22 ff RLG vorgegangen wäre (vgl. das Urteil des Senats vom 11./ 14. Juli 1953 - III ZR 359/51 - S. 9 und BGHZ 13, 395, 397) [BGH 10.06.1954 - III ZR 89/53].
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