Rechtsprechung
| BGH, 08.09.2011 - III ZR 36/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streitwertfestsetzung aus dem Zahlungsantrag für eine beantragte Freistellung von noch offenen Ratenzahlungsverpflichtungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwertfestsetzung aus dem Zahlungsantrag für eine beantragte Freistellung von noch offenen Ratenzahlungsverpflichtungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung für Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 08.07.2010 - 22 O 25155/09
- OLG München, 12.01.2011 - 15 U 4059/10
- BGH, 08.09.2011 - III ZR 36/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.2011 - III ZR 23/11
Streitwert einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit
Auszug aus BGH, 08.09.2011 - III ZR 36/11
Zur weiteren Begründung nimmt der Senat auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom 14. Juli 2011 in der Parallelsache III ZR 23/11 (ZIP 2011, 1686) Bezug.
- BGH, 01.03.2012 - III ZR 209/11
Abänderung einer Streitwertbemessung und Festsetzung eines neuen Streitwertes
Zur weiteren Begründung nimmt der Senat auf die Ausführungen in seinen Beschlüssen vom 8. September 2011 in der Parallelsache III ZR 36/11 (BeckRS 2011, 23101) und vom 14. Juli 2011 in der Parallelsache III ZR 23/11 (ZIP 2011, 1686 = NJW-RR 2012, 60) Bezug. - BGH, 26.11.2015 - III ZR 304/15
Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren; Beruhen von späteren …
Der Wert des Freistellungsantrags (Berufungsantrag zu 4) übersteigt die Summe der an den Kläger geleisteten Ausschüttungen von 2.166 EUR nicht - wobei es insoweit offen bleiben kann, ob hiervon im Hinblick auf eine etwa geringe Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme des Klägers noch ein Abschlag vorzunehmen wäre (…s. dazu Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2011 - III ZR 23/11, NJW-RR 2012, 60 f Rn. 2 ff und vom 8. September 2011 - III ZR 36/11, BeckRS 2011, 23101 Rn. 2).
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