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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1957 - III ZR 36/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,3977
BGH, 27.06.1957 - III ZR 36/56 (https://dejure.org/1957,3977)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1957 - III ZR 36/56 (https://dejure.org/1957,3977)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1957 - III ZR 36/56 (https://dejure.org/1957,3977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.12.1955 - II C 89.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 36/56
    Es ist nicht der Sinn der Regelung, daß das Gesetz dem Beamten zunächst Rechte gewähren will, daß diese Rechte ihm aber wieder durch eine zu seinen Ungunsten ergehende Entscheidung genommen werden können; vielmehr soll die Entscheidung über den gesetzlichen Tatbestand befinden, bei dessen Vorliegen die in Betracht kommenden Beamten keine Rechte nach dem G 131 erwerben (wie hier Bundesverwaltungsgericht in ZBR 1956, 123 - Entscheidung vom 13. Januar 1956 - Bayer Verwaltungsgerichtshof in BayBZ 1956, 187; Oberverwaltungsgericht Münster in ZBR 1956, 160).
  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 77/54

    Zustimmung zur Sprungrevision

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 36/56
    Diese Regelung will ebenso wie die entsprechende Bestimmung des § 184 BBG (s hierzu Urt des Senats vom 31. Januar 1955 in BGHZ 16, 192) das anhängige Verfahren vor den ordentlichen Gerichten zu Ende geführt wissen, wenn diese bereits vor dem Stichtag von dem Beamten angerufen werden.
  • BGH, 28.03.1955 - III ZR 220/53

    Vollziehung angefochtener Verwaltungsakte

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 36/56
    Die vom Regierungspräsidenten am 9. Dezember 1955 erlassene Anordnung der sofortigen Vollziehung seiner Entscheidung wirkt nicht ohne weiteres, sondern nur dann zurück, wenn dies den gegebenen Umständen, insbesondere dem Inhalt der Anordnung zu entnehmen ist (vgl. BGHZ 17, 84).
  • BGH, 05.04.1956 - III ZR 247/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 36/56
    Daran würde es auch nichts ändern, wenn die Beklagte, was vor dem Landgericht beiläufig zur Sprache gekommen ist, den Kläger wirksam in Anwendung des § 6 Abs. 2 der 1. SparVO entlassen haben sollte; denn auch insoweit würde es sich um ein Ausscheiden aus einem nichtbeamtenrechtlichen Grund im Sinne des § 63 handeln (Urt des Senats vom 5. April 1956 - III ZR 247/54 -).
  • BGH, 13.01.1958 - III ZR 125/56

    Rechtsmittel

    Derartige Nichtberücksichtigungsverfügungen, die vom Betroffenen durch verwaltungsgerichtliche Klage angefochten sind, sind bis zur rechtskräftigen Entscheidung von den ordentlichen Gerichten nicht zu beachten (Urteil des Senats vom 9. Juli 1956 - III ZR 22/55 S. 8 ff; vom 27. Juni 1957 - III ZR 36/56 S. 5/6, sowie für andere rechtsgestaltende Verwaltungsakte BGHZ 17, 84 und Urteil vom 5. April 1956 - III ZR 244/54).
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