Rechtsprechung
| BGH, 25.01.1971 - III ZR 36/68 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufteilung eines Nachlasses - Abschluss eines Erbteils-Kaufvertrages - Nichtausübung eines Vorkaufsrechts durch einen Miterben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufteilung eines Nachlasses; Abschluss eines Erbteils-Kaufvertrages; Nichtausübung eines Vorkaufsrechts durch einen Miterben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1971, 377
- DNotZ 1971, 744
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 02.02.1967 - III ZR 193/64
Verfügung eines Miterben über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen - …
Auszug aus BGH, 25.01.1971 - III ZR 36/68
Das Berufungsgericht läßt dahinstehen, ob der Erbteils-Kaufvertrag wegen unrichtiger Angabe des Kaufpreises nichtig ist (vgl. BGH NJW 1967, 1128) und ob der Kläger das beanspruchte Vorkaufsrecht innerhalb der Zweimonatsfrist des § 2034 Abs. 2 BGB ausgeübt hat. - BGH, 13.02.1957 - IV ZR 183/56
Akzessorietät des Pfandrechts
Auszug aus BGH, 25.01.1971 - III ZR 36/68
Allerdings würde der Widerspruch eines Miterben gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts durch einen anderen dann als unzulässige Rechtsausübung anzusehen und schon deshalb rechtlich wirkungslos sein, wenn er darauf hinausliefe, dem Schutzzweck des § 2034 BGB zuwider den Erbteilsverkauf an Dritte unter Umgehung des Vorkaufsrechts zu ermöglichen; die Rechtsprechung ist den Versuchen, das Vorkaufsrecht zu umgehen, ständig entgegengetreten (RGZ 170, 203, 207; BGHZ 23, 293, 301 [BGH 13.02.1957 - IV ZR 183/56] /2; 25, 174, 181 ff;… Bartholomeyczi a.a.O. S. 150 Fußnote 14 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 14.10.1968 - III ZR 73/66
Vorkaufsrecht von Miterben - Verfügungsbefugnis der Miterben - Tätigkeiten als …
Auszug aus BGH, 25.01.1971 - III ZR 36/68
Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Oktober 1968 - III ZR 73/66 = LM § 2034 BGB Nr. 5, also nach der Entscheidung des Berufungsgerichts, dem Miterben das Vorkaufsrecht nach § 2034 BGB in einem Falle zugebilligt, in dem die Kinder und Erben einer Miterbin ihre Anteile am mütterlichen Nachlaß an einen Dritten verkauft hatten und Gegenstand dieses Nachlasses lediglich die Erbanteile der Mutter am Nachlaß ihrer Eltern und Geschwister waren.
- BGH, 31.05.1965 - III ZR 1/64
Anspruch auf Einwilligung zur Übertragung eines Nachlassanteils - Eintritt eines …
Auszug aus BGH, 25.01.1971 - III ZR 36/68
Das Berufungsgericht erwägt weiter, daß der gleiche Erfolg auf einem in keiner Weise zu beanstandenden Weg hätte herbeigeführt werden können, wenn nämlich statt des Beklagten dessen Mutter als Käuferin aufgetreten wäre und die Erbanteile der Elise G. dann dem Beklagten weiter übertragen hätte (BGH Urt. v. 31. Mai 1965 - III ZR 1/64 = LM § 2034 BGB Nr. 3). - BGH, 13.06.1966 - III ZR 198/64
Abschluss eines Erbteilskaufvertrages; Ausübung eines Vorkaufsrechts; Eintritt …
Auszug aus BGH, 25.01.1971 - III ZR 36/68
Es geht in Übereinstimmung mit dem Urteil des erkennenden Senats III ZR 198/64 vom 13. Juni 1966 - NJW 1966, 2207 [BGH 13.06.1966 - III ZR 198/64] davon aus, daß die übrigen Miterben nach § 2034 BGB zum Vorkauf berechtigt sind, wenn der Erbe eines Miterben dessen Anteil an einen Dritten verkauft. - BGH, 13.07.1957 - IV ZR 93/57
Sicherungsübertragung von Erbanteilen. Erbschaftskauf
Auszug aus BGH, 25.01.1971 - III ZR 36/68
Allerdings würde der Widerspruch eines Miterben gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts durch einen anderen dann als unzulässige Rechtsausübung anzusehen und schon deshalb rechtlich wirkungslos sein, wenn er darauf hinausliefe, dem Schutzzweck des § 2034 BGB zuwider den Erbteilsverkauf an Dritte unter Umgehung des Vorkaufsrechts zu ermöglichen; die Rechtsprechung ist den Versuchen, das Vorkaufsrecht zu umgehen, ständig entgegengetreten (RGZ 170, 203, 207; BGHZ 23, 293, 301 [BGH 13.02.1957 - IV ZR 183/56] /2; 25, 174, 181 ff;… Bartholomeyczi a.a.O. S. 150 Fußnote 14 mit weiteren Nachweisen). - RG, 04.12.1942 - VII 94/42
Kann der vorkaufsberechtigte Miterbe den Einwand der Arglist erheben, wenn sich …
Auszug aus BGH, 25.01.1971 - III ZR 36/68
Allerdings würde der Widerspruch eines Miterben gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts durch einen anderen dann als unzulässige Rechtsausübung anzusehen und schon deshalb rechtlich wirkungslos sein, wenn er darauf hinausliefe, dem Schutzzweck des § 2034 BGB zuwider den Erbteilsverkauf an Dritte unter Umgehung des Vorkaufsrechts zu ermöglichen; die Rechtsprechung ist den Versuchen, das Vorkaufsrecht zu umgehen, ständig entgegengetreten (RGZ 170, 203, 207; BGHZ 23, 293, 301 [BGH 13.02.1957 - IV ZR 183/56] /2; 25, 174, 181 ff;… Bartholomeyczi a.a.O. S. 150 Fußnote 14 mit weiteren Nachweisen). - RG, 14.07.1938 - IV 56/38
Kommt der Vorkauf über einen verkauften Erbanteil zustande, wenn die Miterben …
Auszug aus BGH, 25.01.1971 - III ZR 36/68
Da das Vorkaufsrecht den Miterben gemeinschaftlich zusteht, kann es grundsätzlich gegen den Willen auch nur eines der Berechtigten nicht ausgeübt werden (RGZ 158, 57, 63/64; vgl. auch OLG Jena JW 1932, 1399 mit Kritik Pohl).
- BGH, 31.10.2001 - IV ZR 268/00
Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Miterben
Versuchen, das Vorkaufsrecht der Miterben zu umgehen, ist die Rechtsprechung stets entgegengetreten (BGH, Urteil vom 25. Januar 1971 - III ZR 36/68 - DNotZ 1971, 744, 746). - BGH, 19.01.2011 - IV ZR 169/10
Wiederaufleben eines Vorkaufsrechts des Miterben in der Person des …
Rn. 14 Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Fällen einer Erbanteilsveräußerung von oder an (präsumtive) Erbeserben von Miterben (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1971 - III ZR 36/68, MDR 1971, 377; 13. Juni 1966 - III ZR 198/64, NJW 1966, 2207 und 31. Mai 1965 - III ZR 1/64, MDR 1965, 891) gibt für Erwägungen, den Kreis der Vorkaufsberechtigten zu erweitern, keine Grundlage. - BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68
Vorkaufsrecht der Miterben
Andererseits hat er das Bestehen eines Vorkaufsrechts im Falle des Ankaufs eines weiteren Nachlaßteils durch einen Erbteilskäufer verneint, der den ersten Erbteil als präsumptiver Erbe eines Miterben im Wege der "vorweggenommenen Erbfolge" von diesem erhalten hatte (LM zu § 2034 BGB Nr. 3; vgl. auch das Urteil des Senats vom 25. Januar 1971 - III ZR 36/68 = WM 1971, 457).
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