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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1953 - III ZR 360/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2007
BGH, 30.04.1953 - III ZR 360/52 (https://dejure.org/1953,2007)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1953 - III ZR 360/52 (https://dejure.org/1953,2007)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1953 - III ZR 360/52 (https://dejure.org/1953,2007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51

    Enteignung und Lastenausgleich

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - III ZR 360/52
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 8, 256) entschieden hat, können Entschädigungsansprüche, Aufopferungsansprüche und ähnliche Ansprüche aus solchen Kriegsschäden im Hinblick auf das Lastenausgleichsgesetz nur noch im Rahmen dieses Gesetzes, nicht aber im bürgerlichen Rechtsstreit geltend gemacht werden.

    Wie der Senat ebenfalls in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 8, 256) entschieden hat, fallen allerdings Ansprüche aus unerlaubter Handlung nicht unter das Lastenausgleichsgesetz.

  • BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51

    Lastenausgleich. Behördliche Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - III ZR 360/52
    Diese behördlichen Massnahmen standen aber mit bestimmten kriegerischen Ereignissen und nicht nur mit den allgemeinen Kriegsfolgen (vgl. dazu die Rechtsausführungen in BGHZ 8, 189), nämlich mit der Beseitigung der unmittelbar aus den Strassenkämpfen in Berlin entstandenen Schäden in Zusammenhang.
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - III ZR 360/52
    Wie der Senat bereits in BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] ausgeführt hat, muss das Revisionsgericht grundsätzlich jedes nach Erlass des angefochtenen Urteils ergangene neue Gesetz berücksichtigen, sofern es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfasst.
  • BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - III ZR 360/52
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 15. Dezember 1952 - III ZR 102/52 - ausgeführt hat, erfordert die Geltendmachung eines Teilbetrags von einer Mehrheit selbständiger Ansprüche die Abgrenzung der verschiedenen Ansprüche untereinander.
  • BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51

    Zwischenurteil und Teilurteil

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - III ZR 360/52
    Bei dieser Unklarheit der vorinstanzlichen Urteile kann nicht festgestellt werden, in welchem Umfang die Klage hinsichtlich der Nutzungsentschädigung im ersten Rechtszug entschieden, in welchem Umfang sie in den Berufungsrechtszug gelangt und dort von den Parteien zur Entscheidung gestellt worden ist (vgl. dazu die Rechtsausführungen des Senats auf S. 13-16 seines Urteils vom 5. Februar 1953 - BGHZ 8, 383 -) und ob das Berufungsgericht darüber entschieden hat.
  • BGH, 05.03.1953 - III ZR 354/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - III ZR 360/52
    Vielmehr ist es auch nach dem Kriegssachschadenrecht grundsätzlich Aufgabe des Geschädigten, den Schaden selbst zu beseitigen, während es Aufgabe der zur Entschädigung verpflichteten Stellen ist, die dafür vom Geschädigten aufgewandten Beträge diesem zu vergüten (vgl. dazu S. 17/18 des Urteils des Senats vom 5. März 1953 - III ZR 354/52 -).
  • RG, 13.04.1938 - II 194/37

    1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten "aus …

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - III ZR 360/52
    Die Abgrenzung kann entweder herbeigeführt werden dadurch, dass für jeden einzelnen Anspruch die Teilbeträge angegeben werden, die zusammen den Betrag des Klageantrags ausmachen, oder dadurch, dass die einzelnen Ansprüche unter Bezifferung eines jeden Anspruchs derart in ein Abhängigkeitsverhältnis zueinander gebracht werden, dass der eine Anspruch als Hauptanspruch und die übrigen Ansprüche in genau anzugebender Reihenfolge als Hilfsansprüche geltend gemacht werden (übereinstimmend mit RGZ 157, 321 [326]).
  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Kriegssachschäden dürfen ausschließlich im Wege des Lastenausgleichs vor den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, nicht aber im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden ( BGH Urt. v. 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 - und v. 30. April 1953 - III ZR 360/52 - LM LAG § 13 Nr. 4 und 5).
  • BVerwG, 26.10.1956 - III C 65.56

    Rechtsmittel

    Für lastenausgleichsrechtlich erheblich hat der Bundesgerichtshof dagegen gehalten den Sachschaden, der durch Zerstörung eines Hauses infolge des 1941 begonnenen Baues eines vom Deutschen Reich errichteten Luftschutzbunkers entstanden ist(Urteil vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 - [NJW 1953 S. 1062]) - der Bundesgerichtshof verweist insofern auf die Parallelität zu dem Niederlegen von Gebäuden, um Schußfeld zu gewinnen oder um Brandgassen zur Bekämpfung von Großbränden bei Luftangriffen zu schaffen, die bei Kühne-Wolff als Beispiel für Kriegssachschäden angeführt seien -, die Beseitigung von Straßenbarrikaden in den ersten Wochen nach der kriegerischen Besetzung einer umkämpften Staat - Berlin - (Urteil vom 30. April 1953 - III ZR 360/52 - bei Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, zu § 13 LAG Nr. 5 -), sie Inanspruchnahme eines Textillagers nach dem Reichsleistungsgesetz, wenn Grund und Anlaß der Inanspruchnahme der kurz bevorstehende und erwartete Einmarsch der feindlichen Truppen und die dadurch bedingte Gefahr des Verlustes des Lagers waren, selbst wenn bei der Inanspruchnahme der Gedanke an die Versorgung der Bevölkerung mit Wirtschaftsgütern mitgespielt hat(Urteil vom 28. September 1953 - III ZR 378/51 - [NJW 1953 S. 1746]), die Inanspruchnahme von Gebäuden zur Anlage von Fluchtwegen für künftige Luftangriffe(Urteil vom 1. Juli 1954 - III ZR 225/51 - [NJW 1954 S. 1927]), die Inanspruchnahme von Wäsche, Kleidung, Schuhwerk und Hausrat zur Versorgung eines von der Besatzungstruppe in einer bestimmten Stadt stationierten Transportes ehemaliger KZ-Häftlinge(Urteil vom 27. Januar 1955 - III ZR 240/53 - [Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, zu § 13 Abs. 3. LAG Nr. 9]).
  • BGH, 10.07.1958 - III ZR 11/57

    Rechtsmittel

    Infolge dieser Beurteilung ist der Senat bei Eingreifen der Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes in seiner neueren Rechtsprechung (Urteil vom 27. Januar 1955 - III ZR 240/53 LM Nr. 9 zu § 13 LAG; vom 10. Januar 1957 - III ZR 170/55 LM Nr. 16 zu § 13 LAG) nicht zu einer Prozeßabweisung, wie in früheren Urteilen (Urteil vom 30. April 1953 - III ZR 360/52 LM Nr. 5 zu § 13 LAG; vom 28. September 1953 - III ZR 378/51 LM Nr. 6 zu § 13 LAG; vom 21. Juni 1954 - III ZR 241/53 LM Nr. 7 zu § 13 LAG), sondern zu einer Sachabweisung gekommen.
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