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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1951 - III ZR 37/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1284
BGH, 12.07.1951 - III ZR 37/50 (https://dejure.org/1951,1284)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1951 - III ZR 37/50 (https://dejure.org/1951,1284)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1951 - III ZR 37/50 (https://dejure.org/1951,1284)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BGH, 12.07.1951 - III ZR 37/50
    Wie der Senat in seinem zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - = BGHZ 3, 1 ff näher dargelegt hat, sind die nach der Kapitulation verselbständigten preussischen Provinzen und die aus ihnen entstandenen Länder im Gebiet der Bundesrepublik keinesfalls allgemein in die Verpflichtungen des Deutschen Reiches und des Staates Preussen gegenüber den ehemaligen Reichsbeamten und preussischen Staatsbeamten eingetreten.
  • BGH, 04.06.1951 - III ZR 120/50

    Beamtenansprüche. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 12.07.1951 - III ZR 37/50
    Das Gesetz vom 11. Mai 1951 ist auch im Revisionsrechtszug anzuwenden, wie der Senat in einem Urteil vom 4. Juni 1951 - III ZR 120/50 - das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt ist, näher ausgeführt hat.
  • BGH, 23.05.1951 - III ZR 10/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1951 - III ZR 37/50
    Da der Kläger unstreitig nicht in den Bezirk des Regierungspräsidenten in Stade versetzt ist und eine Planstelle in diesem Regierungsbezirk nicht innegehabt hat, ist diese Beurteilung der beamtenrechtlichen Stellung des Klägers, entgegen den Angriffen der Revision, nicht zu beanstanden (Urteil des Senats vom 23. Mai 1951 - III ZR 10/50 - zum Abdruck vorgesehen).
  • BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52

    Rechtsweg für Beamtenansprüche

    Diese Auffassung widerspricht nicht dem Urteil des Senats vom 12. Juli 1951 - III ZR 37/50 -, da es sich in jenem Fall um einen nur abordnungsweise beschäftigten verdrängten Beamten handelte, der - im Gegensatz zum Kläger - in keinem Beamtenverhältnis zu seinem neuen Dienstherrn stand, so daß die lediglich ersatzweise erfolgte Zurruhesetzung des neuen Dienstherrn keinen Ruhegehaltsanspruch gegen diesen auslösen konnte, abgesehen davon, daß in jenem Fall auch besondere regionale Bestimmungen zur Anwendung kamen (vgl. auch Urteil des Senats vom 21. Juni 1951 in BGHZ 2, 315 [BGH 21.06.1951 - III ZR 56/50]).
  • BGH, 29.10.1951 - III ZR 89/51

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 28. Juni 1951 (BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [7]) und in seinem Urteil vom 12. Juli 1951 (III ZR 37/50) ausgeführt hat, hatte diese Überleitung zur Folge, dass die Beamten dieser Reichsbehörden, soweit sie in dem betreffenden Bezirk bereits Hoheitsaufgaben wahrgenommen hatten, ohne Neuernennung Beamte der an die Stelle der Reichsbehörden getretenen Provinzial- und späteren Landesbehörden wurden.
  • BGH, 24.09.1953 - III ZR 355/52

    Rechtsmittel

    Der Senat hat schon in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß mit der Übernahme der Aufgaben des Reichs durch die jetzigen Länder auch ein Eintritt in die früher vom Reich begründeten Beamtenverhältnisse verbunden sein könnte (vgl. BGHZ 3, 6 f [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50]; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 1951 - III ZR 37/50 - Urteil vom 29. Oktober 1951 - III ZR 89/51 -).
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