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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1954 - III ZR 371/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1446
BGH, 01.02.1954 - III ZR 371/52 (https://dejure.org/1954,1446)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1954 - III ZR 371/52 (https://dejure.org/1954,1446)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1954 - III ZR 371/52 (https://dejure.org/1954,1446)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche …

    Wenn die Einlegung eines Rechtsbehelfs erst von einem bestimmten Zeitpunkt an weitere Schäden verhindert hätte, entfällt der Schadensersatzanspruch nur für diese späteren Schäden, bleibt jedoch für die bereits vorher entstandenen bestehen (vgl. Senatsurteil vom 1. Februar 1954 - III ZR 371/52 -).
  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 75/84

    Ersatz eines Vermögensschadens - Ersatz immaterieller Schäden - Schadensersatz …

    Die Möglichkeit einer zeitlichen Differenzierung ist in der Rechtsprechung des Senats seit langem anerkannt: Wenn die Einlegung eines Rechtsbehelfs erst von einem bestimmten Zeitpunkt an weitere Schäden verhindert hätte, entfällt der Schadensersatzanspruch nur für diese späteren Schäden, bleibt jedoch für die bereits vorher entstandenen bestehen (vgl. Senatsurteil vom 1. Februar 1954 - III ZR 371/52 -).
  • BGH, 04.10.1979 - III ZR 12/79

    Fortbildung des Begriffs Rechtsmittel - Nichtgebrauch des "Rechtsmittels"auf …

    Der Nichtgebrauch des "Rechtsmittels" muß zumindest auf leichter Fahrlässigkeit beruhen (…RGRK-BGB 11. Aufl. § 839 Anm. 105 m.w.Nachw.; Senatsurteil vom 1. Februar 1954 - III ZR 371/52).
  • BGH, 24.02.1955 - III ZR 180/53

    Rechtsmittel

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats, dass das Verschulden eines Beamten in der Regel dann zu verneinen ist, wenn ein Kollegialgericht sein Verhalten als objektiv gerechtfertigt angesehen hat (u.a. RGZ 106, 406 [410]; Urteile des Senats vom 29. November 1951 - III ZR 4/50 - [S. 24] , vom 15. Juni 1953 - III ZR 314/51 - [S. 10/11] und vom 1. Februar 1954 - III ZR 371/52 - [S. 6]).
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