Rechtsprechung
| BGH, 27.10.1952 - III ZR 376/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- BGH, 29.09.1952 - III ZR 376/51
- BGH, 27.10.1952 - III ZR 376/51
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- RG, 11.05.1908 - VI 259/07
1. Voraussetzungen der Umwandlungsklage des § 323 Z.P.O. 2. Inwieweit ist bei …
Auszug aus BGH, 27.10.1952 - III ZR 376/51
Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, ist nicht die abstrakte Berechnung der Erwerbsfähigkeit für die Bemessung einer Rente massgebend (wie noch in RGZ 68, 352 [353] angenommen worden ist), sondern es kommt nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung (RG DR 1944, 115 Nr. 4; Geigel, Haftpflichtprozess 60 Aufl. Anm. zu § 842 BGB S 21/22 mit Nachweisen) darauf an, ob der tatsächliche Verdienstausfall, den der Beschädigte infolge seiner Erwerbsminderung erleidet, inzwischen weggefallen oder geringer geworden ist.
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Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1952 - III ZR 376/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 29.09.1952 - III ZR 376/51
- BGH, 27.10.1952 - III ZR 376/51
Papierfundstellen
- NJW 1952, 1377
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50
Rentenfeststellungsklage. Streitwert
Auszug aus BGH, 29.09.1952 - III ZR 376/51
beträgt, unter Hinzurechnung der Rentenrückstände für die Zeit bis zur Klageerhebung (BGHZ 2, 74 [75] mit Nachweisen).
- BGH, 14.01.1953 - VI ZR 84/52
Erwerbsschaden eines selbständigen Großhändlers
Ob die Zustellung einer Klage vor Terminsbestimmung und ohne Terminsladung eine wirksame Klageerhebung ist kann hier - ebenso wie in dem Beschluß des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1952 - III ZR 376/51 - (Leitsatz abgedruckt in NJW 1952, 1377 Nr. 9 a) - dahingestellt bleiben.Das in NJW 1952, 1375 Nr. 9 abgedruckte Urteil des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs betrifft die formlose Übermittlung einer Klageschrift an den Gegner und steht schon aus diesem Grunde der hier vertretenen Ansicht nicht entgegen (vgl. die Anmerkungen der Schriftleitung der Neuen Juristischen Wochenschrift NJW 1952, 1377 und 1953, 80).
- BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …
Die in BGHZ 4, 328 [335] und in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1952 - III ZR 376/51 - (Leitsatz mit Anmerkung der Schriftleitung abgedruckt in NJW 1952, 1377) ausdrücklich offen gebliebene Frage, ob die Zustellung einer Klage vor Terminsbestimmung und ohne Terminsladung eine wirksame Klageerhebung ist, die auch in dem in NJW 1952, 1375 abgedruckten Urteil des Bundesgerichtshofs nicht entschieden worden ist (vgl. die Berichtigung der Schriftleitung in NJW 1953, 80), ist daher in Einklang mit Arndt (DRiZ 1952, 130) und Stein-Jonas-Schönke (…ZPO 17. Aufl. § 253 Anm. IV) zu bejahen. - BVerwG, 10.07.1956 - V B 9.56
Rechtsmittel
Ferner hat der Bundesgerichtshof im Beschluß vom 29. September 1952 (veröffentlicht in ZZP 1953 S. 53 = NJW 1952 S. 1377 Nr. 9 a) den Leitsatz aufgestellt: "Mängel der Klageerhebung sind heilbar.
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