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| BGH, 29.04.1954 - III ZR 41/54 |
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Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.03.1957 - III ZR 227/55
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Demgegenüber hat der Senat wiederholt (Urt vom 9. Juli 1953 - III ZR 321/51 - in LindMöhr Nr. 5 zu § 304 ZPO; 8. April 1954 - III ZR 41/54 - S 12, insoweit in BGHZ 13, 81 nicht veröffentlicht; 13. Mai 1954 - III ZR 343/52 - S 16) entschieden, die Verneinung eines von mehreren Klagegründen müsse nicht unbedingt im Entscheidungssatz zum Ausdruck gebracht werden, wenn auch ein dahingehender Ausspruch im Interesse der Eindeutigkeit und Bestimmtheit der Entscheidung an sich zu empfehlen sei; doch müßte sich jedenfalls die Verneinung des Klagegrundes eindeutig aus den Urteilsgründen ergeben. - BGH, 29.11.1954 - III ZR 91/53
Rechtsmittel
Damit setzt sich der erkennende Senat nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 29. April 1954 - III ZR 41/54, da es sich dort um einen anders gelagerten Tatbestand insofern handelte, als zwischen den Parteien streitig und auch rechtlich zweifelhaft war, ob der die Anwendung des § 33 Abs. 3 des Regelungsgesetzes voraussetzende Tatbestand überhaupt gegeben war, und darüber hinaus der Dienstherr jahrelang laufend Versorgungszahlungen geleistet hatte.
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