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| BGH, 01.07.1957 - III ZR 42/56 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1958, 29
- DB 1957, 988
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 16.09.2002 - 1Z BR 108/02
Weisungsgebundenheit des Notars bei Vollzug der Urkunde - möglicher Verstoß einer …
- BGH, 21.12.1959 - III ZR 180/59
Rechtsmittel
Insbesondere hat der jetzt erkennende Senat bei einer von mehreren Beteiligten vor dem Notar abgegebenen und von diesem beglaubigten Anmeldung zum Handelsregister (III ZR 106/56 vom 18. November 1957) sowie bei der Weitergabe von notariellen Urkunden mit Anträgen an das Grundbuchamt (III ZR 42/56 vom 1. Juli 1957) ausgeführt, daß der Notar den von mehreren Beteiligten übernommenen Auftrag zum Vollzug eines von ihm beurkundeten Geschäfts grundsätzlich nicht mehr ausführen dürfe, wenn nur einer der mehreren Beteiligten seine Erklärung und damit den dem Notar gemeinsam erteilten Vollzugsauftrag zurücknimmt oder widerruft.
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