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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1970 - III ZR 42/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,8354
BGH, 02.07.1970 - III ZR 42/67 (https://dejure.org/1970,8354)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1970 - III ZR 42/67 (https://dejure.org/1970,8354)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1970 - III ZR 42/67 (https://dejure.org/1970,8354)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • DB 1970, 2432
  • DB 1971, 143
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    Auszug aus BGH, 02.07.1970 - III ZR 42/67
    Denn es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß sowohl gesamte Verträge als auch einzelne Vertragsbestimmungen, die lediglich zu dem Zweck vereinbart werden, um einem Vorkaufs- 'berechtigten die Ausübung seines Vorkaufsrechts zu vereiteln, gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb im Verhältnis zu dem Vorkaufsberechtigten nichtig sind (s. BGH NJW 1964, 540; RGZ 125, 123/126; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearbeitung 1958 § 117 111 1 S. 475).
  • RG, 04.12.1942 - VII 94/42

    Kann der vorkaufsberechtigte Miterbe den Einwand der Arglist erheben, wenn sich …

    Auszug aus BGH, 02.07.1970 - III ZR 42/67
    Denn diese Rechtsprechung bezieht sich nur auf Fälle, in denen der Erbanteil in Erfüllung einer entsprechenden Pflicht zurückübertragen wird (vgl. RGZ 170, 203/207); falls aber die Vereinbarung unter Nr. 7 des Vertrages dem Erblasser gegenüber unwirksam gewesen wäre, könnte sich der Beklagte auch dem Kläger gegenüber nicht auf seine - durch die auflösende Bedingung begründete - Rückgabepflicht nach Nr. 7 des Vertrages berufen.
  • RG, 17.06.1929 - VIII 170/29

    Tritt die Befugnis zur Ausübung des Vorpachtrechts ein, wenn der Verpflichtete …

    Auszug aus BGH, 02.07.1970 - III ZR 42/67
    Denn es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß sowohl gesamte Verträge als auch einzelne Vertragsbestimmungen, die lediglich zu dem Zweck vereinbart werden, um einem Vorkaufs- 'berechtigten die Ausübung seines Vorkaufsrechts zu vereiteln, gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb im Verhältnis zu dem Vorkaufsberechtigten nichtig sind (s. BGH NJW 1964, 540; RGZ 125, 123/126; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearbeitung 1958 § 117 111 1 S. 475).
  • BGH, 25.11.1987 - VIII ZR 283/86

    Vereinbarung einer anderweitigen Bier- oder Getränkebezugsverpflichtung bei einem …

    § 5 des Erstpachtvertrages und die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vereinbarungen wären bei derartiger Fallgestaltung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig (vgl. BGH Urteil vom 2. Juli 1970 - III ZR 42/67 = WM 1970, 1315; vgl. auch die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Umgehungsgeschäften; BGH Urteile vom 11. Dezember 1963 - V ZR 41/62 = WM 1964, 231 und vom 14. November 1969 - V ZR 115/66 = WM 1970, 321).
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