Rechtsprechung
| BGH, 14.12.2017 - III ZR 48/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Entschädigungsanspruch wegen öffentlich-rechtlicher Aufopferung: Versäumen eines Fluges infolge einer Sicherheitskontrolle des Handgepäcks am Flughafen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 839 BGB, § 5 Abs 1 S 2 LuftSiG, § 5 Abs 3 S 1 LuftSiG, § 11 Abs 1 LuftSiG, § 51 Abs 2 Nr 2 BGSG
Entschädigungsanspruch wegen öffentlich-rechtlicher Aufopferung: Versäumen eines Fluges infolge einer Sicherheitskontrolle des Handgepäcks am Flughafen - IWW
§ 552a Satz 1 ZPO, § ... 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 5 Abs. 1 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), § 51 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 Bundespolizeigesetz (BPolG), § 4 Satz 1 BPolG, § 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 11 Abs. 1 LuftSiG, § 51 Abs. 2 Nr. 2 BPolG, § 559 ZPO, § 139 ZPO, § 839 BGB, Art. 34 GG, § 51 Abs. 2 Nr. 1 BPolG
- Wolters Kluwer
Schadenersatzbegehren im Zusammenhang mit einem verpassten Flug infolge einer rechtmäßigen Sicherheitskontrolle des Handgepäcks; Erstattung der Aufwendungen für den Erwerb von Ersatztickets für einen anderen Flug zum Zielort am selben Tage; Entschädigungsanspruch wegen ...
- ra.de
- reise-recht-wiki.de
Versäumen eines Fluges infolge einer Sicherheitskontrolle des Handgepäcks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadenersatzbegehren im Zusammenhang mit einem verpassten Flug infolge einer rechtmäßigen Sicherheitskontrolle des Handgepäcks; Erstattung der Aufwendungen für den Erwerb von Ersatztickets für einen anderen Flug zum Zielort am selben Tage; Entschädigungsanspruch wegen ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Flug wegen Verzögerung bei der Sicherheitskontrolle verpasst
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Langwierige Kontrolle am Flughafen - Flug verpasst: Fluggäste müssen für die Sicherheitskontrolle "ausreichenden Zeitpuffer" einplanen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verpassen eines Fluges aufgrund Verzögerung bei Sicherheitskontrolle begründet keinen staatlichen Entschädigungsanspruch bei verspätetem Einfinden an Sicherheitskontrolle - Fluggast muss ausreichenden Zeitpuffer bei Sicherheitskontrolle einplanen
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15
- BGH, 14.12.2017 - III ZR 48/17
- BGH, 25.01.2018 - III ZR 48/17
- BGH - III ZR 48/17 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- NJW 2018, 1396
- DVBl 2018, 784
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.03.2013 - III ZR 253/12
Enteignender Eingriff: Entschädigungsanspruch des Vermieters für Schäden der …
Auszug aus BGH, 14.12.2017 - III ZR 48/17
Ob in diesem Sinn eine hoheitliche Maßnahme die Sozialbindungsschwelle überschreitet oder sich noch als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums begreifen lässt, kann nur aufgrund einer umfassenden Beurteilung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden (s. z.B. Senatsurteile vom 14. März 2013 - III ZR 253/12, BGHZ 197, 43, 46 f, Rn. 7 f …und vom 15. Dezember 2016 - III ZR 387/14, NJW 2017, 1322, 1324 f Rn. 25, für BGHZ 213 vorgesehen; jeweils mwN).Der Betroffene darf nicht durch eigenes Verhalten, auch wenn dieses rechtlich erlaubt ist, einen vorher noch nicht vorhandenen Interessenkonflikt aktiviert haben; sonst sind die Folgen regelmäßig seiner Sphäre zuzuordnen und stellen kein gleichheitswidriges Sonderopfer dar (s. Senatsurteile vom 14. März 2013 aaO S. 48 f Rn. 11 …und vom 15. Dezember 2016 aaO S. 1325 Rn. 25, jeweils mwN).
- BGH, 15.12.2016 - III ZR 387/14
Kein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch aus Amtshaftung oder …
Auszug aus BGH, 14.12.2017 - III ZR 48/17
Ob in diesem Sinn eine hoheitliche Maßnahme die Sozialbindungsschwelle überschreitet oder sich noch als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums begreifen lässt, kann nur aufgrund einer umfassenden Beurteilung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden (…s. z.B. Senatsurteile vom 14. März 2013 - III ZR 253/12, BGHZ 197, 43, 46 f, Rn. 7 f und vom 15. Dezember 2016 - III ZR 387/14, NJW 2017, 1322, 1324 f Rn. 25, für BGHZ 213 vorgesehen; jeweils mwN).Der Betroffene darf nicht durch eigenes Verhalten, auch wenn dieses rechtlich erlaubt ist, einen vorher noch nicht vorhandenen Interessenkonflikt aktiviert haben; sonst sind die Folgen regelmäßig seiner Sphäre zuzuordnen und stellen kein gleichheitswidriges Sonderopfer dar (…s. Senatsurteile vom 14. März 2013 aaO S. 48 f Rn. 11 und vom 15. Dezember 2016 aaO S. 1325 Rn. 25, jeweils mwN).
- BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, …
Auszug aus BGH, 14.12.2017 - III ZR 48/17
Hiernach spricht viel dafür, dass es die Zulassung der Revision auf den Entschädigungsanspruch wegen öffentlich-rechtlicher Aufopferung beziehungsweise enteignenden Eingriffs aufgrund rechtmäßiger hoheitlicher Maßnahmen beschränken wollte, was zulässig wäre (s. Senatsurteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92, NJW 1993, 2173; vgl. auch Senatsurteile vom 1. Dezember 1994 - III ZR 33/94, NVwZ 1995, 620, 621 und vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95, NJW 1996, 3151, 3152). - BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung …
Auszug aus BGH, 14.12.2017 - III ZR 48/17
Hiernach spricht viel dafür, dass es die Zulassung der Revision auf den Entschädigungsanspruch wegen öffentlich-rechtlicher Aufopferung beziehungsweise enteignenden Eingriffs aufgrund rechtmäßiger hoheitlicher Maßnahmen beschränken wollte, was zulässig wäre (s. Senatsurteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92, NJW 1993, 2173; vgl. auch Senatsurteile vom 1. Dezember 1994 - III ZR 33/94, NVwZ 1995, 620, 621 und vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95, NJW 1996, 3151, 3152). - BGH, 01.12.1994 - III ZR 33/94
Schutzzweck der Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Sicherstellung der …
Auszug aus BGH, 14.12.2017 - III ZR 48/17
Hiernach spricht viel dafür, dass es die Zulassung der Revision auf den Entschädigungsanspruch wegen öffentlich-rechtlicher Aufopferung beziehungsweise enteignenden Eingriffs aufgrund rechtmäßiger hoheitlicher Maßnahmen beschränken wollte, was zulässig wäre (s. Senatsurteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92, NJW 1993, 2173; vgl. auch Senatsurteile vom 1. Dezember 1994 - III ZR 33/94, NVwZ 1995, 620, 621 und vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95, NJW 1996, 3151, 3152).
- OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 1 U 220/20
Aufopferungsentschädigung bei verpasstem Flug
Der Betroffene darf nicht durch eigenes Verhalten, auch wenn dieses rechtlich erlaubt ist, einen vorher noch nicht vorhandenen Interessenkonflikt aktiviert haben; sonst sind die Folgen regelmäßig seiner Sphäre zuzuordnen und stellen kein gleichheitswidriges Sonderopfer dar (BGH, Hinweisbeschluss vom 14.12.2017 - III ZR 48/17 -, Rdn. 13 mwNW).Der Senat hat in einem anderen Fall, in dem die Dauer der Kontrolle des Handgepäcks zur Versäumung des Flugs geführt hatte, angenommen, dass ein Fluggast, der nur 55 Minuten vor Abflug und höchstens 40 Minuten vor Abschluss des Boardings bei der Sicherheitskontrolle erscheint, verspätet ist und deshalb kein Sonderopfer erleidet (Senat, U. v. 19.1.2017 - Az. 1 U 139/15 ; vgl. dazu auch Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.12.2017 - III ZR 48/17).
- OLG Köln, 11.06.2024 - 1 ORs 52/24
Keine versuchte Erpressung: Für "einen Fuffi" nach vorne in die Warteschlange
Rn. 83 Zwar stellt die am Flughafen erfolgende Sicherheitskontrolle eine hoheitliche - mithin öffentliche - Aufgabe dar (vgl. BGH, Hinweisbeschluss v. 14.12.2017 - III ZR 48/17, NJW 2018, 1396; BGH, Urteil v. 08.12.2022 - III ZR 204/21, NJW 2023, 691).Derart beliehene "Luftsicherheitsassistenten" nehmen dann hoheitliche Aufgaben wahr (vgl. Schaefer, NJW 2019, 3029; Risse, Anmerkung zu BGH NJW 2018, 1396).
- BGH, 13.02.2025 - III ZR 63/24
Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungsprozess bei Beschränkungsmaßnahmen nach …
Rn. 63 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt im Falle einer an sich rechtmäßigen hoheitlichen Maßnahme ein entschädigungspflichtiges Sonderopfer voraus, dass die Maßnahme bei einem Betroffenen unmittelbar zu Nachteilen führt, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungs- beziehungsweise aufopferungsrechtlich Zumutbaren übersteigen; die Einwirkungen auf die Rechtsposition des Betroffenen müssen die Sozialbindungsschwelle überschreiten, also im Verhältnis zu anderen ebenfalls betroffenen Personen eine besondere Schwere aufweisen oder im Verhältnis zu anderen nicht betroffenen Personen einen Gleichheitsverstoß bewirken (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2017 - III ZR 48/17, NJW 2018, 1396 Rn. 10 mwN).
- BGH, 08.12.2022 - III ZR 204/21
Kein Schadensersatz für Flugpassagier wegen fehlender Nutzbarkeit von EasyPASS
Rn. 18 Alle diese Maßnahmen sind hoheitlicher Natur und können bei Verzögerungen im Betriebsablauf unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG (z.B. bei Organisationsmängeln) oder Entschädigungsansprüche unter dem Gesichtspunkt der öffentlich-rechtlichen Aufopferung beziehungsweise des enteignenden Eingriffs oder nach § 51 Abs. 2 Nr. 1 BPolG auslösen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2017 - III ZR 48/17, NJW 2018, 1396 Rn. 8 ff, 18;… OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2017, 102019 Rn. 23 ff und MDR 2022, 701 Rn. 13 ff).Darauf beruhen auch die allgemeinen Empfehlungen der Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber, zwei bis drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen zu erscheinen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2017 - III ZR 48/17, NJW 2018, 1396 Rn. 11, 14;… siehe auch OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2017, 102019 Rn. 25 und MDR 2022, 701 Rn. 18 f;… LG Bonn, BeckRS 2018, 26417 Rn. 19;… LG Düsseldorf, BeckRS 2018, 19384 Rn. 21).
- BGH, 13.09.2018 - III ZR 339/17
Rechtmäßiger Sicherungsarrest in Strafsachen: Anspruch des Betroffenen auf …
Da das Sonderopfer nicht - wie beim enteignungsgleichen Eingriff - mit der Rechtswidrigkeit der hoheitlichen Maßnahme begründet werden kann, ist bei rechtmäßigen Eingriffen zu prüfen, ob die Einwirkungen auf die Rechtsposition des Betroffenen die Sozialbindungsschwelle überschreiten, also im Verhältnis zu anderen ebenfalls betroffenen Personen eine besondere Schwere aufweisen oder im Verhältnis zu anderen nicht betroffenen Personen einen Gleichheitsverstoß bewirken (…Senat, Urteile vom 14. März 2013 aaO S. 47 Rn. 8 …und vom 15. Dezember 2016 aaO sowie Beschluss vom 14. Dezember 2017 - III ZR 48/17, NJW 2018, 1396 Rn. 10; jeweils mwN).Ob in diesem Sinn eine hoheitliche Maßnahme die Sozialbindungsschwelle überschreitet oder sich noch als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums begreifen lässt, kann nur aufgrund einer umfassenden Beurteilung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden (…Senatsurteile vom 14. März 2013 aaO und vom 15. Dezember 2016 aaO sowie Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2017 aaO; jeweils mwN).
- OLG Stuttgart, 09.02.2022 - 4 U 28/21
Infektionsschutzrecht: Entschädigung wegen der Anordnung einer Betriebsschließung …
Ein Sonderopfer liegt also vor, wenn die Einwirkungen die Sozialbindungsschwelle überschreiten, also im Verhältnis zu anderen ebenfalls betroffenen Personen eine besondere "Schwere" aufweisen oder im Verhältnis zu anderen nicht betroffenen Personen einen Gleichheitsverstoß bewirken (…BGHZ 197, 43 [47 Rn. 8]; BGH NJW 2018, 1396 Rn 10). - BGH, 26.07.2018 - III ZR 391/17
Kein Anspruch der Luftfahrtunternehmen auf Erstattung von Kosten für die …
Demgegenüber ist § 51 Abs. 2 Nr. 2 BPolG nicht anwendbar, sondern auf den allgemeinen Gedanken der Aufopferungsentschädigung abzustellen, wenn eine Person gezielt einer polizeilichen Maßnahme unterworfen wird, die weder das Vorliegen einer konkreten "Gefahr" noch eine polizeirechtliche Verantwortlichkeit als "Störer" voraussetzt (s. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2017 - III ZR 48/17, BeckRS 2017, 137589 Rn. 9 zur Gepäckkontrolle nach § 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 11 Abs. 1 LuftSiG). - LG Stuttgart, 06.10.2026 - 7 O 161/26
Amtshaftung wegen verpassten Flugs nach Luftsicherheitskontrolle - Nachweis einer …
Insoweit ist kein starrer Mindestvorlauf vorgegeben; vielmehr sind auch hier alle maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu würdigen (vgl. zur Ankunftszeit am Flughafen etwa BGH, Beschluss vom 14.12.2017 - III ZR 48/17 -, juris Rn. 11, 14; LG Stuttgart…, Urteil vom 09.12.2025 - 7 O 189/24 -, juris Rn. 12 m.w.N.).Bei vorhersehbaren Sicherheitskontrollen sind dabei die örtlichen Verhältnisse, der eingeplante Vorlauf und der konkrete Grund des verpassten Fluges zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.2017 - III ZR 48/17 -, juris Rn. 10, 14; OLG Frankfurt…, Urteil vom 27.01.2022 - 1 U 220/20 -, juris Rn. 18).
Der Kläger wurde weder als unbeteiligter Dritter noch zur Abwehr einer konkret von anderen verursachten Gefahr in Anspruch genommen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.2017 - III ZR 48/17 -, juris Rn. 9).
- OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
Schadensersatz aufgrund Veranstaltungsverbot infolge Corona-Pandemie Anspruch auf …
Ein Sonderopfer liegt also vor, wenn die Einwirkungen die Sozialbindungsschwelle überschreiten, also im Verhältnis zu anderen ebenfalls betroffenen Personen eine besondere "Schwere" aufweisen oder im Verhältnis zu anderen nicht betroffenen Personen einen Gleichheitsverstoß bewirken (…BGHZ 197, 43 [47 Rn. 8]; BGH NJW 2018, 1396 Rn 10). - OLG Nürnberg, 05.02.2025 - 4 U 1458/23
Versicherungsnehmer, Enteignender Eingriff, Inanspruchnahme des Zustandsstörers, …
Rn. 40 Auch die von der Klagepartei (auf Seite 2 des Schriftsatzes vom 20. November 2024) im vorliegenden Zusammenhang (erneut) in der zweiten Instanz angesprochene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26. Juli 2018, III ZR 391/17, sowie Beschluss vom 14. Dezember 2017, III ZR 48/17) ermöglicht bezogen auf die vorliegende Fallgestaltung keine Beanspruchung der Beklagten auf der Grundlage eines enteignenden Eingriffs.Auch der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 2017 betraf einen Fall, in dem der erst eine knappe Stunde vor dem Abflug und eine halbe Stunde vor dem Boarding bei der Sicherheitskontrolle eintreffende (und Entschädigung wegen eines dann verpassten Flugs beanspruchende) Passagier kein Störer war (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - III ZR 48/17 -, Rn. 9, juris).
- LG Köln, 25.04.2023 - 5 O 250/22
Flughafen: Keine Haftung für lange Sicherheitskontrolle
- LG Düsseldorf, 15.05.2018 - 2b O 179/15
- LG Bonn, 10.10.2018 - 1 O 155/18
- OLG Brandenburg, 01.12.2025 - 2 U 13/25
Ersatz für vergeblich aufgewandte Kosten einer Flugreise nach Verpassen des …
- LG Berlin II, 10.02.2026 - 26 O 161/25
- LG Stuttgart, 09.12.2025 - 7 O 189/24
Kein Staatshaftungsanspruch wegen verpassten Fluges bei verspätetem Erscheinen …
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Rechtsprechung
| BGH - III ZR 48/17 |
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15
- BGH, 14.12.2017 - III ZR 48/17
- BGH, 25.01.2018 - III ZR 48/17
- BGH - III ZR 48/17 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
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Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2018 - III ZR 48/17 |
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15
- BGH, 14.12.2017 - III ZR 48/17
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