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| BGH, 11.01.1960 - III ZR 5/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit einer Bedarfsstelle bei der Unterbringung von Flüchtlingen - Formerfordernis bei der Inanspruchnahme zur Unterbringung von Flüchtlingen - Vergütung und Entschädigung nach den Grundsätzen des Reichsleistungsgesetz (RLG) - Entschädigung nach den Grundsätzen ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53
Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff
Auszug aus BGH, 11.01.1960 - III ZR 5/59
Hätte eine Inanspruchnahme entgegen § 5 RLG die für den Unterkunftgeber unentbehrlichen Räume nicht ausgenommen, so machte dies entgegen der Auffassung der Revision die Beorderung im ganzen Umfang rechtswidrig (Urteile vom 1. Juni 1954 III ZR 9/53 S. 20 und 10. Juni 1954 III ZR 89/53 S. 8/9). - BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Inanspruchnahme eines Pensionsbetriebes
Auszug aus BGH, 11.01.1960 - III ZR 5/59
Dann aber hatte die betreffende Gemeinde die gleichen Rechne und Pflichten wie eine Bedarfsstelle (§§ 20, 21 RLG, Urteile vom 28. Februar 1952 III ZR 69/51 S. 14, 40/41 und 14. Juli 1956 III ZR 5/55 S. 28). - BGH, 06.07.1953 - III ZR 357/52
Hotelzimmer keine Wohnräume
Auszug aus BGH, 11.01.1960 - III ZR 5/59
Soweit die Maßnahmen der Beklagten nicht nach dem Reichsleistungsgesetz, sondern nach dem Wohnungsgesetz zu beurteilen waren, ist dem Berufungsgericht in der Auffassung zu folgen, wird auch von der Revision nicht angegriffen, daß es sich bei den Hotelräumen, auch wenn der Hotelbetrieb nicht mehr ausgeübt wird, nicht um zum Wohnen, zu einem Daueraufenthalt bestimmte Bäume und damit nicht um Wohnräume im Sinne des Wohnungsgesetzes handelt (BGHZ 10, 215, Urteil vom 14. Juli 1956 III ZR 5/55 S. 34), und daß mit Rücksicht hierauf die Erfassung der Räume einen gesetzwidrigen, die Beklagte zur Entschädigung verpflichtenden Eingriff gebildet hat. - BGH, 01.06.1954 - III ZR 9/53
Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge
Auszug aus BGH, 11.01.1960 - III ZR 5/59
Hätte eine Inanspruchnahme entgegen § 5 RLG die für den Unterkunftgeber unentbehrlichen Räume nicht ausgenommen, so machte dies entgegen der Auffassung der Revision die Beorderung im ganzen Umfang rechtswidrig (Urteile vom 1. Juni 1954 III ZR 9/53 S. 20 und 10. Juni 1954 III ZR 89/53 S. 8/9).
- BGH, 28.06.1971 - III ZR 139/68
Ersatz von Folgeschäden auf Grund einer Enteignung - Entschädigung des Verlusts …
Weiter ist es für unerheblich erklärt worden, wenn die Betriebspläne fertig, die Baukosten gesichert und die Absprachen mit der Baubehörde vollendet waren, der Betrieb aber noch nicht angelaufen war (BGH, Urt. v. 11. Januar 1960 - III ZR 5/59; Urt.v. 20. November 1967 - III ZR 161/65). - BGH, 09.07.1971 - III ZR 139/68 Weiter ist es für unerheblich erklärt worden, wenn die Betriebspläne fertig, die Baukosten gesichert und die Absprachen mit der Baubehörde vollendet waren, der Betrieb aber noch nicht angelaufen war (BGH, Urt. v. 11. Januar 1960 - III ZR 5/59;… Urt. v. 20. November 1967 - III ZR 161/65).
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