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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1951 - III ZR 50/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1390
BGH, 12.07.1951 - III ZR 50/51 (https://dejure.org/1951,1390)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1951 - III ZR 50/51 (https://dejure.org/1951,1390)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1951 - III ZR 50/51 (https://dejure.org/1951,1390)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BGH, 12.07.1951 - III ZR 50/51
    Der Senat hat bereits in dem ebenfalls des beklagte Land betreffenden zum Abdruck bestimmten Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - dargelegt, dass auch in der Zeit nach dem Zusammenbruch mindestens bis zur Bildung der westdeutschen Länder - dieser Zeitpunkt ist für das Land Schleswig-Holstein der 23. August 1946 - die Versetzung von verdrängten unmittelbaren Reichsbeamten aus dem Reichsdienst in den Dienst der Provinz und damit in den Dienst der in der Entstehung begriffenen Länder gemäss §§ 166, 35 DBG und 21 PBG in sich rechtlich möglich war.

    Rechtsirrig sieht aber das Berufungsgericht schon die Einweisung in eine Planstelle für sich allein als ausreichend an, um den Willen der einstellenden Behörde zur Übernahme des Beamten im Wege einer Versetzung festzustellen, Wie in dem genannten Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - ebenfalls ausgeführt ist, liegt in der Einweisung in ein Beamtenverhältnis ohne förmliche Entlassung aus dem bisherigen Amt nur dann eine Versetzung, wenn bei der Einstellungsbehörde der Wille vorhanden ist, das bestehende Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in der gleichen Rechtsnorm zu dem in Bildung begriffenen Lande fortzusetzen.

    Wie in dem Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - näher dargelegt ist, handelt es sich im Lande Schleswig-Holstein bei der Ausübung der Polizei nicht mehr um die Ausübung von Reichsgewalt.

    (Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50).

    Bei der neuen Verhandlung wird das Berufungsgericht auf Grund der vom Senat im Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 dargelegten Gesichtspunkte durch Befragung der Parteien und gegebenenfalls durch Beweisaufnahme klären müssen, ob die den Kläger einstellende Behörde im November 1945 den Willen hatte, den Kläger unter Fortdauer seines früheren Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit zu übernehmen.

    Ob er wirksam erklärt worden ist, wird unter Berücksichtigung der im Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - hierzu enthaltenen Ausführungen zu prüfen sein.

  • BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Wiedereinstellung von Richter im Jahre …

    Mindestens in Fällen, wo erkennbar mehr als ein Beschäftigungsauftrag, nämlich eine engere Bindung zwischen Dienstherrn und Einzustellenden beabsichtigt gewesen sei, erscheine diese Folgerung geboten (…vgl. auch BGH Urt. v. 28.6. 1951 III ZR 6/50; Urt. v. 12.7.1951 III ZR 50/51).
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