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| BGH, 26.09.1955 - III ZR 50/54 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.06.1955 - III ZR 306/52
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Auszug aus BGH, 26.09.1955 - III ZR 50/54
Eine günstigere landesrechtliche Regelung des Inhalts, daß auf Grund wirksamer Entnazifizierungsmaßnahmen nicht gezahlte Ruhegehaltsbeträge nach günstigerer Einstufung nachzuzahlen seien, liegt nicht vor (vgl. das Urteil des Senats in Sachen Hamburg gegen Schade - III ZR 306/52 - vom 16. Juni 1955).In seinem schon erwähnten Urteil III ZR 306/52 vom 16. Juni 1955 hat der Senat es für möglich gehalten, eine Verfügung über die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand, der der Satz beigefügt war, daß als Ruhegehalt 75 % der erdienten Pension durch die Militärregierung zuerkannt worden seien, dahin auszulegen, der Dienstherr habe den Beamten mit allen sich nach dem Beamtengesetz ergebenden Rechten zur Ruhe setzen und die ausgesprochene Kürzung des Ruhegehalts um 25 % nicht zum Inhalt seiner eigenen Verfügung machen wollen.
- BGH, 25.06.1953 - III ZR 333/51
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Auszug aus BGH, 26.09.1955 - III ZR 50/54
Das Berufungsgericht stützt sich für seine Auffassung, daß eine rechtswirksame Beeinträchtigung des Anspruchs auf das volle Ruhegehalt durch die Entnazifizierungsentscheidung vom 9. Dezember 1947 gar nicht eingetreten sei, auf das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juni 1953 - III ZR 333/51 -.
- BGH, 26.04.1956 - III ZR 219/54
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Der Senat hat aber inzwischen in einem Urteil vom 26. September 1955 - III ZR 50/54 - in einer dem hier zur Entscheidung stehenden Fall gleichgelagerten Sache entschieden, daß eine Kürzung des Ruhegehalts um 25 % eine Parallele in der Versetzung eines aktiven Beamten in den Ruhestand mit herabgesetztem Ruhegehalt finde, wie sie als Sühnemaßnahme in der MilRegVO 110 vorgesehen sei. - BGH, 28.02.1957 - III ZR 208/55
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Der Senat hat bereits dargelegt, daß diese Entscheidung nicht dahin zu verstehen ist, daß der Betroffene dann Ansprüche auf Grund der finanztechnischen Anweisungen der Militärregierung habe; denn diese besatzungstechnischen Vorschriften gewähren selbst keine Ansprüche (vgl. Urteil des Senats vom 26. September 1955 - III ZR 50/54 - 5. April 1956 - III ZR 234/54 = LindMöhr Nr. 2 zu Finanztechnische Anweisungen; 26. April 1956 - III ZR 219/54 - = LindMöhr Nr. 6 zu MR VO 110). - BGH, 13.06.1957 - III ZR 19/56
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Aus Vorstehendem ergibt sich, daß der Kläger unter § 62 Abs. 1 Nr. 1 b G 131 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1953 (BGBl. I S 1287) fällt (…Vgl. Anders, a.a.O. Vorbem zu Kap II S 266 und Urteil des Senats vom 26. September 1955 S 4 f - III ZR 50/54). - BGH, 28.01.1958 - III ZR 81/56
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Dem entspricht auch die Neufassung des § 63 Abs. 1 G 131 in der Bekanntmachung vom 1. September 1953 (BGBl 1, 1287), wodurch lediglich eine Klarstellung der Rechtslage erfolgt ist (vgl. Urteile vom 27. Juni 1955 - III ZR 260/53 S. 4 und vom 26. September 1955 - III ZR 50/54 S. 5).
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