Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1964 - III ZR 51/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begriff der Schenkung - Voraussetzungen des Widerrufs einer Schenkung - Begriff des groben Undanks - Überprüfung der tatrichterlichen Würdigung von Tatsachen durch das Revisionsgericht - Auf einen Mangel an Dankbarkeit hindeutende Gesinnung des Beschenkten - ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus BGH, 12.11.1964 - III ZR 51/63
Die Frage, ob eine begangene Verfehlung als schwer und vorliegender Undank als grob zu werten sind, ist auf Grund der Verhältnisse des Einzelfalles zu beurteilen und fällt im Grundsatz ebenso in das Gebiet der tatrichterlichen Würdigung wie etwa die Beurteilung der frage, ob in einem bestimmten Falle leichte oder grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist (…BGS RGRK 11. Aufl. § 530 Anm. 6;… Staudinger 11. Aufl. § 530 Anm. 1, 3, 5; RG in Warn.Rspr. 1935, 112; BGHZ 10, 14, 16/17).
- BGH, 27.02.1967 - III ZR 210/64
Geltung des Vertrauensgrundsatzes bei Einfahren in eine Kreuzung bei Grünlicht; …
Der Grundsatz greift hier schon deshalb nicht durch, weil sich das Berufungsgericht von einer im Ausgangspunkt verfehlten Betrachtungsv/eise nicht hat froiraachen können, da es geglaubt hat, hier handele es sich um eine reine Ermessensentscheidung, während in Wahrheit die Behörde sich nicht mehr in dem ihr gewährten Ermeosonsbereich bewegt hatte (vgl. BGH Urt. v. 13. Eebruar 1964 - III ZR 51/63 VersR 1964, 536).
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