Rechtsprechung
| BGH, 20.12.2007 - III ZR 52/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
EGZPO § 26 Nr. 8
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Festetzung des Beschwerdewerts für einen Auskunftsanspruch zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens der Beschwerdesumme - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 22.12.2005 - 9 O 309/05
- OLG Saarbrücken, 17.01.2007 - 1 U 45/06
- BGH, 20.12.2007 - III ZR 52/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04
Streitwert einer Auskunftsklage
Auszug aus BGH, 20.12.2007 - III ZR 52/07
Auf dieser Grundlage vermag der Senat auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass der Wert eines Auskunftsanspruchs um so höher anzusetzen ist, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 - FamRZ 2006, 619), den Wert des Beschwerdegegenstands nach freiem Ermessen nur auf 5.000 EUR zu schätzen (§ 3 ZPO). - BGH, 16.12.2003 - XI ZR 434/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 20.12.2007 - III ZR 52/07
Die hierfür erforderlichen Tatsachen hat der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist darzulegen und glaubhaft zu machen (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - XI ZR 434/02 - BGHR EGZPO § 26 Nr. 8 Wertgrenze 4;… MünchKomm/Wenzel, ZPO, 3. Aufl., § 544 Rn. 5).
- BGH, 25.03.2014 - II ZR 349/12
Festsetzung des Streitwerts bzgl. Erreichens der Mindestbeschwer für das …
Der Beschwerdeführer hat nicht - wie geboten - Tatsachen dargelegt und glaubhaft gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZR 52/07, juris Rn. 3;… Beschluss vom 10. Juli 2013 - IV ZR 7/13, ZEV 2013, 511 Rn. 2), aus denen eine Beschwer des Klägers von über 20.000 EUR zu entnehmen ist. - BGH, 10.07.2013 - IV ZR 7/13
Streitwertbemessung: Beschwerdegegenstand der Klage des Mehrheitserben auf …
Rn. 2 Demgegenüber hat der Beschwerdeführer nicht vermocht - wie geboten -, Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. statt aller BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZR 52/07, juris Rn. 3), die es rechtfertigten, den Wert dieses Erfolges - die Errichtung eines Erbengemeinschaftskontos - höher anzusetzen. - BGH, 06.03.2013 - IV ZR 269/12
Streitwertbestimmung bei einem Streit über die Verurteilung zur Auskunft über den …
Demgegenüber hat die Beschwerdeführerin nicht vermocht - wie geboten -, Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. statt aller BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZR 52/07, juris Rn. 3), die es rechtfertigten, den Aufwand allein für die Sichtung und Prüfung der unentgeltlichen Zuwendungen des Erblassers angesichts des unveränderten Nachlasses jetzt mit 47.124 EUR anzusetzen nach dem Honorar eines Steuerberaters für 240 Stunden mit einem Stundensatz von 165 EUR. - BGH, 18.02.2014 - II ZR 191/12
Entgangener Gewinn als Nebenforderung zu einer ebenfalls eingeklagten …
b) Die Beschwerdeführer haben nicht - wie geboten -, Tatsachen dargelegt und glaubhaft gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZR 52/07, juris Rn. 3;… Beschluss vom 10. Juli 2013 - IV ZR 7/13, ZEV 2013, 511 Rn. 2), die es rechtfertigten, den geltend gemachten entgangenen Gewinn nach den vorstehend dargestellten Kriterien als Hauptforderung anzusehen.
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