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| BGH, 03.05.2001 - III ZR 55/00 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Gera, 23.02.1999 - 3 O 1707/98
- OLG Jena, 08.02.2000 - 3 U 443/99
- BGH, 03.05.2001 - III ZR 55/00
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.03.2004 - III ZR 227/02
Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Rechtswidrigkeit einer …
Eher bestehen Berührungspunkte mit dem Urteil des OLG Jena NVwZ-RR 2001, 702, 704, das durch nicht mit Gründen versehenen Nichtannahmebeschluß des Senats vom 3. Mai 2001 (III ZR 55/00) bestätigt worden ist: Dort ging es um eine formunwirksame Veränderungssperre; die zum Formmangel führenden Verfahrensfehler wären aber bei rechtmäßigem und amtspflichtgemäßem Verhalten der zuständigen Amtsträger vermieden worden. - BGH, 19.03.2008 - III ZR 49/07
Amtshaftung bei Zurückweisung eines Bauvorbescheidsantrags aufgrund eines formell …
Die Endentscheidung hätte also bei Einhaltung der Verfahrensvorschriften nicht anders ausfallen können, da inhaltliche, materiellrechtliche Mängel des Flächennutzungsplans nicht vorlagen (…siehe in diesem Sinne auch Senatsurteil vom 25. März 2004 aaO S. 1144; ferner OLG Jena NVwZ-RR 2001, 702, 704; bestätigt durch nicht mit Gründen versehenen Nichtannahmebeschluss des Senats vom 3. Mai 2001 - III ZR 55/00). - OLG Hamm, 09.12.2016 - 11 U 55/16
Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens und hypothetische Kausalität
Die gegen dieses Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 03.05.2001 (III ZR 55/00) ohne Begründung zurückgewiesen.
dejure.org
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