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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1965 - III ZR 55/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1577
BGH, 22.03.1965 - III ZR 55/64 (https://dejure.org/1965,1577)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1965 - III ZR 55/64 (https://dejure.org/1965,1577)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1965 - III ZR 55/64 (https://dejure.org/1965,1577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Zustellung - Kenntnis des Rechtsanwalts von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks - Wille des Rechtsanwalts zum Ansehen des in seinen Gewahrsam gelangten Schriftstücks als zugestellt - Annahme einer Urteilsausfertigung als zugestellt - ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 87 BBauG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 710
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 22.03.1965 - III ZR 55/64
    Zu einer wirksamen Zustellung nach § 212 a ZPO gehört nach gefestigter Rechtsprechung die Kenntnis des Rechtsanwalts von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks und der Wille des Rechtsanwalts, das anerkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (BGHZ 14, 324, 325 [BGH 20.09.1954 - III ZR 369/52] ; 30, 299, 301 [BGH 07.07.1959 - VIII ZR 111/58] ; 335, 336; 35, 236, 239 [BGH 14.06.1961 - IV ZR 56/61] ; BGH MDR 1964, 832; RGZ 156, 386, 387; 159, 83, 84).
  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

    Auszug aus BGH, 22.03.1965 - III ZR 55/64
    Zu einer wirksamen Zustellung nach § 212 a ZPO gehört nach gefestigter Rechtsprechung die Kenntnis des Rechtsanwalts von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks und der Wille des Rechtsanwalts, das anerkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (BGHZ 14, 324, 325 [BGH 20.09.1954 - III ZR 369/52] ; 30, 299, 301 [BGH 07.07.1959 - VIII ZR 111/58] ; 335, 336; 35, 236, 239 [BGH 14.06.1961 - IV ZR 56/61] ; BGH MDR 1964, 832; RGZ 156, 386, 387; 159, 83, 84).
  • BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52

    Amtspflicht zu sachgemäßer Auskunft

    Auszug aus BGH, 22.03.1965 - III ZR 55/64
    Zu einer wirksamen Zustellung nach § 212 a ZPO gehört nach gefestigter Rechtsprechung die Kenntnis des Rechtsanwalts von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks und der Wille des Rechtsanwalts, das anerkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (BGHZ 14, 324, 325 [BGH 20.09.1954 - III ZR 369/52] ; 30, 299, 301 [BGH 07.07.1959 - VIII ZR 111/58] ; 335, 336; 35, 236, 239 [BGH 14.06.1961 - IV ZR 56/61] ; BGH MDR 1964, 832; RGZ 156, 386, 387; 159, 83, 84).
  • BGH, 25.06.1964 - IV ZB 96/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.03.1965 - III ZR 55/64
    Zu einer wirksamen Zustellung nach § 212 a ZPO gehört nach gefestigter Rechtsprechung die Kenntnis des Rechtsanwalts von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks und der Wille des Rechtsanwalts, das anerkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (BGHZ 14, 324, 325 [BGH 20.09.1954 - III ZR 369/52] ; 30, 299, 301 [BGH 07.07.1959 - VIII ZR 111/58] ; 335, 336; 35, 236, 239 [BGH 14.06.1961 - IV ZR 56/61] ; BGH MDR 1964, 832; RGZ 156, 386, 387; 159, 83, 84).
  • RG, 20.12.1938 - III 70/38

    1. Ist in der Revisionsinstanz die Zulässigkeit der Berufung von Amts wegen zu …

    Auszug aus BGH, 22.03.1965 - III ZR 55/64
    Zu einer wirksamen Zustellung nach § 212 a ZPO gehört nach gefestigter Rechtsprechung die Kenntnis des Rechtsanwalts von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks und der Wille des Rechtsanwalts, das anerkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (BGHZ 14, 324, 325 [BGH 20.09.1954 - III ZR 369/52] ; 30, 299, 301 [BGH 07.07.1959 - VIII ZR 111/58] ; 335, 336; 35, 236, 239 [BGH 14.06.1961 - IV ZR 56/61] ; BGH MDR 1964, 832; RGZ 156, 386, 387; 159, 83, 84).
  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im …

    Deshalb liefe es auf eine nicht zu rechtfertigende Verzögerung des Verfahrens hinaus und wäre wenig sinnvoll, wollte man den Enteignungsantrag abweisen, weil die Gemeinde den Eigentümern kein angemessenes Angebot gemacht habe, obwohl dessen Abgabe infolge der von den Eigentümern inzwischen eingenommenen Haltung nunmehr als unnütz erscheint, und die Gemeinde auf diese Weise dazu zwingen, alsbald wieder einen neuen Enteignungsantrag zu stellen, dem - wegen der grundsätzlichen Weigerung der Eigentümer zum freihändigen Verkauf - ein angemessenes Kaufangebot nicht vorausgegangen zu sein braucht (vgl. Senatsurteile vom 22. März 1965 - III ZR 55/64 = BRS 19 Nr. 85; vom 27. Juni 1966 - III ZR 202/65 - NJW 1966, 2012 = WM 1966, 1057 = BRS 19 Nr. 87;… Schmidt-Aßmann/Frenzel a.a.O. § 87 Rdn. 41;… Schrödter BBauG 4. Aufl. § 87 Rdn. 6).
  • BGH, 27.06.1966 - III ZR 202/65

    Höhe des Angebots für den freihändigen Erwerb eines Grundstücks vor dessen …

    Denn die Verpflichtung des Enteignungsantragstellers zu einem ernsthaften Bemühen um einen freihändigen Ankauf zu angemessenen Bedingungen endet, wo ein Angebot zu einer leeren Förmelei würde, also dann, wenn der Eigentümer zu erkennen gibt, er werde ein Angebot ablehnen, gleichviel, welches Angebot ihm gemacht werde, und es auf die Enteignung seines Grundbesitzes ankommen lassen (vgl. auch Urt. vom 22. März 1965 III ZR 55/64 S. 11).
  • BGH, 29.05.1969 - III ZR 116/68
    Wie der erkennende Senat im Anschluß an eine insoweit gefestigte Rechtsprechung entschieden hat (Urt. v. 22. März 1965 - III ZR 55/64 S.5), gehört zu einer wirksamen Zustellung nach § 212 a ZPO die Kenntnis des Rechtsanwalts von dem Zugang des zugestellten Schriftstücks; denn erst der diese Kenntnis voraussetzende Wille des Rechtsanwalts, das anerkannter maßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zu gestellt anzusehen, verleiht dem Vorgang die Zustellungs- Wirkung (BGHZ 14, 342, 345; 30, 335, 336; RGZ 156, 385, 387; 159, 83, 84).
  • BGH, 23.01.1969 - III ZR 84/68

    Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Wege der Enteignung aus Gründen des …

    Anschließend hat der Senat in seinem ersten Urteil (Urteilsausfertigung S. 13, 14) - unter Hinweis auf das Urteil vom 22. März 1965 - III ZR 55/64 - ausgeführt: Die Enteignung sei zwar nach § 87 BBauG im einzelnen Fall nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordere; sie müsse also im Interesse des Gesamtwohls, bei dem auch die geschützte Rechtsstellung des Eigentümers zu bedenken sei, notwendig sein.
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