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| BGH, 09.11.1967 - III ZR 56/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls - Ersatz eines Sachschadens bestehend aus dem Wert für das zerstörte Kfz, sowie für den Verlust einer Armbanduhr, einer Uniform und eines Regenmantels nebst Zinsen sowie einem angemessenen Schmerzensgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57
Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen
Auszug aus BGH, 09.11.1967 - III ZR 56/65
Dabei ist zu bedenken, daß0 ein solcher Tatbestand nur ausnahmsweise angenommen werden kann, nämlich dann, wenn es nach den gesamten Umständen in besonders hohem Maße unbillig und geradezu unerträglich wäre, die Ausnutzung eines unrichtigen Urteils zuzulassen und am Grundsatz der Rechtskraft festzuhalten (vgl. BGHZ 26, 391, 398). - BGH, 14.07.1967 - V ZR 112/64
Auszug aus BGH, 09.11.1967 - III ZR 56/65
Mithin ist die Revision, und zwar durch Urteil, nicht durch Versäumnisurteil (Urteil vom 14. Juli 1967 - V ZR 112/64 -), mit der Kostenfolge aus § 97 ZPO zurückzuweisen.
- OLG Köln, 22.03.2013 - 19 U 111/12
Haftung des Generalunternehmers für Schäden durch Umstürzen eines Krans aufgrund …
Aus prozessökonomischen Gründen können aber ausnahmsweise auch einzelne zum Grund des Anspruchs gehörende Fragen im Grundverfahren ausgeklammert und ihre Klärung dem Betragsverfahren überlassen werden (BGH, Urteil vom 09.11.1967, III ZR 56/65, zitiert nach Juris Rz. 11;… BGHZ 108, 256 = Urteil vom 12.07.1989, VIII ZR 286/88, zitiert nach Juris Rz. 10; BGH, Urteil vom 18.02.2004, XII ZR 224/01 zitiert nach Juris; BGH…, Urteil vom 05.10.2010, IV ZR 186/08, Rz. 14 ff.;… Münchener Kommentar zur ZPO-Musielak, 4. Aufl. 2013, § 304 Rz. 15 ). - BGH, 06.10.1987 - VI ZR 155/86
Bestimmung des Unterhaltsschadens; Erweiterung des Revisionsantrages
Sofern das Gericht die Frage nicht hinreichend deutlich dem Betragsverfahren vorbehält (vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 13. Juli 1967 - III ZR 169/66 - VersR 1967, 1002, 1003 und vom 12. Juli 1968 - VI ZR 134/67 - VersR 1968, 1161, 1162), liegt deshalb in dem Erlaß eines Grundurteils die das Gericht nach § 318 ZPO bindende Verneinung eines Forderungsübergangs(vgl. BGH, Urt. v. 9. November 1967 III ZR 56/65 - VersR 1968, 69, 70).
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