Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1975 - III ZR 58/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Untersagung des Betriebs eines Bordells - Ausübung der Gewerbsunzucht - Anwendung unmittelbaren Zwangs - Sofortige Vollziehung einer Verbotsverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1975, 1006
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 14.07.1975 - III ZR 58/73
Die Rüge der Revision, das angefochtene Urteil sei unzulänglich begründet, soweit es um die Gültigkeit der dem Verbot zugrunde liegenden Sperrbezirksverordnung gehe, kann schon deshalb nicht durchdringen, weil das in den Entscheidungsgründen angeblich übergangene Angriffsmittel zur Begründung der Klage ungeeignet war (BGHZ 39, 333, 338 f). - BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51
Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges …
Auszug aus BGH, 14.07.1975 - III ZR 58/73
Die Zivilgerichte sind nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden, die zwischen den Parteien ergangen sind (BGHZ 9, 329, 332; 10, 220; 20, 379, 383). - BGH, 19.03.1971 - V ZR 166/68
Grundschuld und persönliche Forderung bei Zwangsversteigerung
Auszug aus BGH, 14.07.1975 - III ZR 58/73
Nach ständiger Rechtsprechung ist aber eine Rechtsansübung unzulässig, wenn eine Leistung gefordert wird, die alsbald zurückzuerstatten ist (BGHZ 56, 22, 25).
- BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54
Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts
Auszug aus BGH, 14.07.1975 - III ZR 58/73
Die Zivilgerichte sind nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden, die zwischen den Parteien ergangen sind (BGHZ 9, 329, 332; 10, 220; 20, 379, 383). - BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51
Haftung aus Funktionsnachfolge
Auszug aus BGH, 14.07.1975 - III ZR 58/73
Die Zivilgerichte sind nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden, die zwischen den Parteien ergangen sind (BGHZ 9, 329, 332; 10, 220; 20, 379, 383). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1965 - 2 D 3/65
Auszug aus BGH, 14.07.1975 - III ZR 58/73
Denn Beschlüsse über die sofortige Vollziehbarkeit einer Verfügung binden die Beteiligten wegen ihrer nach § 80 Abs. 6 VwGO Jederzeit möglichen Abänderbarkeit anders als rechtskräftige Urteile nach § 121 VwGO nicht (OVG Koblenz NJW 1965, 881; OLG Karlsruhe DÖV 1968, 703;… Eyermann/Fröhler, VwGO 6. Aufl. § 121 Rdn 5: a.A. Redeker/v.Oertzen, VwGO 4. Aufl. § 122 Rdn 6).
- LG Itzehoe, 15.11.2011 - 3 Ns 52/11
Zur Strafbarkeit der Verwendung von Reizgas im Rahmen eines Polizeieinsatzes; …
Innerhalb des Zwangsmittels des unmittelbaren Zwanges in Abgrenzung zum Zwangsgeld und der Ersatzvornahme jedoch ist eine weitere Spezifizierung des angedrohten Zwangsmittels nach Auffassung der Kammer nicht erforderlich (vgl. dazu auch BGH, Entscheidung vom 14.07.1975, zitiert nach juris). - VG Hamburg, 29.01.2026 - 7 K 3913/20 Rn. 49 aa) Selbst wenn es insoweit - entgegen der Ansicht der Kammer, vgl. u. - insbesondere aus Gründen der Praktikabilität (vgl. u. a. BGH, Urt. v. 14.7.1975, III ZR 58/73, juris - für eine Androhung unmittelbaren Zwangs in einem Bescheid mit dem Gebot, ein Gebäude zu räumen; OVG Münster, Beschl. v. 23.7.1992, 4 B 898/92, juris - für eine Androhung unmittelbaren Zwangs in einem Bescheid mit dem Gebot, einer Gewerbeuntersagung Folge zu leisten) allgemein verzichtbar sein sollte, die vorgesehene (maximale) konkrete Form der Einwirkung im Rahmen des unmittelbaren Zwangs in der Androhung zu benennen, so dürfte die zur Eröffnung des Handlungsrahmens vorgesehene Androhung jedenfalls nicht falsch bzw. irreführend sein.
Rn. 57 Soweit die Beklagte demgegenüber unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1975 zu einer Androhung unmittelbaren Zwangs nach niedersächsischem Landesrecht (Urt. v. 14.7.1975, III ZR 58/73, juris) die Ansicht vertritt, es bedürfe bei der (gegebenenfalls mit erheblichem zeitlichen Vorlauf ergehenden) Androhung keiner näheren Bezeichnung der im Rahmen der Anwendung unmittelbaren Zwangs vorgesehenen Maßnahmen, weil dies teils unmöglich, teils untunlich sei im Hinblick auf eine sonst drohende Vorbereitung von Gegenmaßnahmen des Betroffenen oder darauf, dass die Behörde bei konkreter Bezeichnung daran gehindert sei, die Auswahl der Maßnahme in der unmittelbaren Vollstreckungssituation am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsprinzips auszurichten (…BGH, aaO., Rn 26), kann dem nicht gefolgt werden.
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 742/98
Benennung mehrerer Abschiebezielstaaten; Bemessung der Ausreisefrist; Abschiebung …
Denn die Androhung unmittelbaren Zwangs ist, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, schon dann inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn für den Adressaten - wie dies bei einer Androhung der Abschiebung der Fall ist - unzweideutig erkennbar ist, daß er bei Nichtbefolgung seiner Pflicht mit der Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder durch Waffengebrauch (vgl. § 26 Abs. 1 Satz 1 LVwVG) rechnen muß, ohne daß bereits Einzelheiten der voraussichtlichen Zwangsmittelanwendung konkretisiert werden müssen (BGH, Urt. v. 14.7.1975, MDR 1975, 1006; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.7.1992, NVwZ-RR 1993, 139;… Lemke, Verwaltungsvollstreckungsrecht des Bundes und der Länder, 1997, S. 321 m.w.Nachw.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1990 - 4 B 3460/89
Verwaltungsverfahrensrecht: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Konkretisierung der …
Ob die Behörde eine solche Konkretisierung vornehmen muß oder ob sie sich nicht -- was näherliegen dürfte -- auf eine allgemein gehaltene Wendung (etwa "Stillegung und Versiegelung der gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge") oder gar nur auf die bloße Bezeichnung des Zwangsmittels ("unmittelbarer Zwang") beschränken kann, vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 14.7.1975 -- III ZR 58/73 --, MDR 1975, 1006 ; Sadler, Verwaltungsvollstreckungsgesetz § 13 Rdnr. 3, bedarf vorliegend keiner Entscheidung. - BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73
Sittenwidrigkeit der von einer Behörde übernommenen Pflicht des Nachweises eines …
Denn die Zivilgerichte sind nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden, die zwischen den Parteien ergangen sind (Senatsurteil vom 14. Juli 1975 - III ZR 58/73 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BGHZ 9, 329, 332; 10, 220; 20, 379, 383). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1992 - 4 B 898/92
Gewerberecht: Anordnung zur Schließung der Betriebsräume und zur Abmeldung …
Der Senat folgt insoweit der Auffassung des BGH, Urteil vom 14.7.1975 - III ZR 58/73 -, MDR 1975, 1006 ; ebenso Rasch, Probleme des polizeilichen Zwanges, DVBl 1980, 1017 f, 1020,. - BGH, 20.11.1975 - III ZR 38/73
Haftung einer Gemeinde - Abwassernetz - Bachlauf
III ZR 58/73 URTEIL Verkündet am.
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