Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1990 - III ZR 59/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtannahme der Revision - Haftung eines Landes als Krankenhausträger für die Ärzte und sonstigen Bediensteten - Qualifizierung der Einweisung eines Patienten als öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1
Haftung des Landes als Träger eines Landeskrankenhauses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 25.02.1988 - 4 O 467/87
- OLG Celle, 17.01.1989 - 16 U 82/88
- BGH, 12.07.1990 - III ZR 59/89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - III ZR 59/89
Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277). - BGH, 08.06.1989 - III ZR 63/88
Amtspflicht des Krankenhausträgers- und -personals zur Ermöglichung der …
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - III ZR 59/89
Inhaltlich erlegt der Krankenhausaufnahmevertrag dem Krankenhausträger Schutz- und Fürsorgepflichten auf, die ebensoweit reichen wie eine etwaige Amtspflicht (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1989 - III ZR 63/88 - BGHR GG Art. 34 Satz 1 Heilbehandlung 2 = VersR 1989, 1085).
- BGH, 23.09.1993 - III ZR 107/92
Sorgfaltspflichten gegenüber suizidgefährdeten Patienten in psychiatrischem …
Die den Beklagten und das Krankenhauspersonal nach den genannten Vorschriften gegenüber der Patientin treffenden Sorgfaltspflichten sind inhaltlich, nach Art und Umfang, gleich (…vgl. Senatsentscheidungen vom 8. Juni 1989 - III ZR 63/88 = VersR 1989, 1085, 1086 = BGHR GG Art. 34 Satz 1 Heilbehandlung 2 und vom 12. Juli 1990 - III ZR 59/89 = BGHR BGB § 611 Abs. 1 Krankenhausaufnahmevertrag 3).
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