Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1956 - III ZR 60/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,4080
BGH, 08.10.1956 - III ZR 60/55 (https://dejure.org/1956,4080)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1956 - III ZR 60/55 (https://dejure.org/1956,4080)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1956 - III ZR 60/55 (https://dejure.org/1956,4080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,4080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.04.1956 - III ZR 234/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1956 - III ZR 60/55
    Der Senat hat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 5. April 1956 - III ZR 234/54 - mit näherer Begründung ausgeführt, daß die besatzungsrechtlichen Bestimmungen der Finanztechnischen Anweisung Nr. 88 der Militärregierung als bloße Verwaltungsanordnungen lediglich zahlungstechnische Bedeutung haben, keine materiellrechtlichen Rechtsnormen darstellen und deshalb für den Bestand oder Nichtbestand von Rechtsansprüchen ohne Bedeutung sind; ferner, daß das vom Berufungsgericht angezogene Urteil des Senats vom 25. Juni 1953 - III ZR 333/51 - dieser Auffassung nicht entgegensteht, weil jenem Urteil ein gesondert gelagerter Sachverhalt zugrunde lag.
  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 333/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1956 - III ZR 60/55
    Der Senat hat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 5. April 1956 - III ZR 234/54 - mit näherer Begründung ausgeführt, daß die besatzungsrechtlichen Bestimmungen der Finanztechnischen Anweisung Nr. 88 der Militärregierung als bloße Verwaltungsanordnungen lediglich zahlungstechnische Bedeutung haben, keine materiellrechtlichen Rechtsnormen darstellen und deshalb für den Bestand oder Nichtbestand von Rechtsansprüchen ohne Bedeutung sind; ferner, daß das vom Berufungsgericht angezogene Urteil des Senats vom 25. Juni 1953 - III ZR 333/51 - dieser Auffassung nicht entgegensteht, weil jenem Urteil ein gesondert gelagerter Sachverhalt zugrunde lag.
  • BGH, 23.06.1955 - III ZR 6/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1956 - III ZR 60/55
    Auch das hat der Senat schon mehrfach entschieden (Urt des Senats vom 2. Juni 1955 - III ZR 27/54 - vom 23. Juni 1955 - III ZR 6/54 - u.a.).
  • BGH, 28.02.1957 - III ZR 210/55

    Rechtsmittel

    Diese Verordnung enthält nicht eine positive Bestätigung oder Gewährung von Ruhegehaltsansprüchen, sondern sie sieht lediglich ein besonderes politisches Überprüfungsverfahren vor und setzt gerade voraus, daß Versorgungsansprüche dem Grunde nach überhaupt bestehen (Urteile des Senats vom 2. Juni 1955 - III ZR 27/54 - S 5/6, vom 23. Juni 1955 -III ZR 6/54 - S 5/6 und vom 8. Oktober 1956 -III ZR 60/55 -S 6/7).
  • BGH, 28.01.1958 - III ZR 81/56

    Rechtsmittel

    Rn. 23 In dieser Beziehung ist es ständige Rechtsprechung des Senats, daß unter derartigen Einzelmaßnahmen nur solche verstanden werden können, die eine abschließende Entscheidung beamtenrechtlicher Art darstellen und von den zuständigen Behörden erlassen worden sind, und daß insbesondere Entnazifizierungsentscheidungen solche Einzelmaßnahmen nicht darstellen (vgl. Urteile des Senats vom 5. April 1956 - III ZR 243/54 S. 4 und vom 8. Oktober 1956 - III ZR 60/55 S. 5, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht