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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7698
BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89 (https://dejure.org/1990,7698)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1990 - III ZR 60/89 (https://dejure.org/1990,7698)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1990 - III ZR 60/89 (https://dejure.org/1990,7698)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aussprechen einer Empfehlung von Seiten der Behörde als hoheitliche Tätigkeit - Amtspflichtverletzung von Bediensteten des Landessozialamts bei Nichtverständigung des Bevollmächtigten einer GmbH entgegen § 13 Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch X (SGB X) - Einflussnahme auf die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.1989 - III ZR 243/87

    Privatdetektiv - § 839 BGB, Durchsuchungsanordnung, polizeiliche Empfehlung, …

    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89
    Der Umstand, daß von seiten der Behörde möglicherweise lediglich eine Empfehlung ausgesprochen worden ist, steht der Annahme einer Amtshandlung nicht entgegen (Senatsurteil vom 19. Januar 1989 - III ZR 243/87).

    Die Amtspflicht, einem Auftraggeber nicht ohne rechtfertigenden Grund die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit einem Beauftragten nahezulegen, obliegt dem Beamten auch dem Beauftragten gegenüber (Senatsurteil vom 19. Januar 1989 - III ZR 243/87 - BGHWarn 1989 Nr. 16).

    Von einer Unterbrechung des haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhangs durch das Eingreifen eines Dritten kann keine Rede sein, wenn das Tätigwerden des Dritten gerade darauf beruht, daß der Schädiger ihn vorsätzlich veranlaßt, in die Rechtsstellung des Geschädigten einzugreifen (Senatsurteil vom 19. Januar 1989 aaO).

  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87

    Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten; …

    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89
    Der durch die Verletzung dieser Pflicht Geschädigte ist jedenfalls dann "Dritter" i.S. des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn die hoheitliche Maßnahme darauf abzielt, den Adressaten zu einem Eingriff in seine Rechtsstellung zu veranlassen (Senatsurteil vom 19. Mai 1988 - III ZR 32/87 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Schulaufsicht 1 = VersR 1988, 963).

    Der Zurechnungszusammenhang zwischen Amtspflichtverletzung und Kündigung besteht zwar dann nicht, wenn die Kündigung unabhängig von der Amtspflichtverletzung ausgesprochen worden ist oder wenn deren Beitrag gegenüber den sonstigen zur Kündigung herangezogenen Gründen keine nennenswerte Bedeutung zukam und sie deshalb völlig in den Hintergrund trat (Senatsurteil vom 19. Mai 1988 - III ZR 32/87 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Zurechnungszusammenhang 1 = VersR 1988, 963).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89
    Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 126/88

    Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Rückgabe einer in öffentliche Verwahrung …

    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89
    In seinem Urteil vom 5. Oktober 1989 - III ZR 126/88 - hat der Senat allerdings ausgeführt, daß schon die Unachtsamkeit, die zum Verlust einer Sache geführt hat, bei einem Amtshaftungsanspruch gegen die Körperschaft, die Träger der den Fund verwahrenden Polizeibehörde ist, den Mitverschuldenseinwand begründen kann.
  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 157/61
    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89
    Deshalb liegt auch bei pflichtwidrigen Maßnahmen der Zulassungsinstanzen in dem schuldhaften Verhalten des Kassenarztes, das zu dem Verfahren auf Entziehung der Zulassung Anlaß gegeben hat, keine nach § 254 BGB zu berücksichtigende Mitverursachung (Senatsurteil vom 28. Februar 1963 - III ZR 157/61 - VersR 1963, 748, 752).
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