Rechtsprechung
| BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aussprechen einer Empfehlung von Seiten der Behörde als hoheitliche Tätigkeit - Amtspflichtverletzung von Bediensteten des Landessozialamts bei Nichtverständigung des Bevollmächtigten einer GmbH entgegen § 13 Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch X (SGB X) - Einflussnahme auf die ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 24.01.1989 - 16 U 75/88
- BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.01.1989 - III ZR 243/87
Privatdetektiv - § 839 BGB, Durchsuchungsanordnung, polizeiliche Empfehlung, …
Auszug aus BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89
Der Umstand, daß von seiten der Behörde möglicherweise lediglich eine Empfehlung ausgesprochen worden ist, steht der Annahme einer Amtshandlung nicht entgegen (Senatsurteil vom 19. Januar 1989 - III ZR 243/87).Die Amtspflicht, einem Auftraggeber nicht ohne rechtfertigenden Grund die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit einem Beauftragten nahezulegen, obliegt dem Beamten auch dem Beauftragten gegenüber (Senatsurteil vom 19. Januar 1989 - III ZR 243/87 - BGHWarn 1989 Nr. 16).
Von einer Unterbrechung des haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhangs durch das Eingreifen eines Dritten kann keine Rede sein, wenn das Tätigwerden des Dritten gerade darauf beruht, daß der Schädiger ihn vorsätzlich veranlaßt, in die Rechtsstellung des Geschädigten einzugreifen (Senatsurteil vom 19. Januar 1989 aaO).
- BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87
Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten; …
Auszug aus BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89
Der durch die Verletzung dieser Pflicht Geschädigte ist jedenfalls dann "Dritter" i.S. des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn die hoheitliche Maßnahme darauf abzielt, den Adressaten zu einem Eingriff in seine Rechtsstellung zu veranlassen (Senatsurteil vom 19. Mai 1988 - III ZR 32/87 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Schulaufsicht 1 = VersR 1988, 963).Der Zurechnungszusammenhang zwischen Amtspflichtverletzung und Kündigung besteht zwar dann nicht, wenn die Kündigung unabhängig von der Amtspflichtverletzung ausgesprochen worden ist oder wenn deren Beitrag gegenüber den sonstigen zur Kündigung herangezogenen Gründen keine nennenswerte Bedeutung zukam und sie deshalb völlig in den Hintergrund trat (Senatsurteil vom 19. Mai 1988 - III ZR 32/87 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Zurechnungszusammenhang 1 = VersR 1988, 963).
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89
Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277). - BGH, 05.10.1989 - III ZR 126/88
Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Rückgabe einer in öffentliche Verwahrung …
Auszug aus BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89
In seinem Urteil vom 5. Oktober 1989 - III ZR 126/88 - hat der Senat allerdings ausgeführt, daß schon die Unachtsamkeit, die zum Verlust einer Sache geführt hat, bei einem Amtshaftungsanspruch gegen die Körperschaft, die Träger der den Fund verwahrenden Polizeibehörde ist, den Mitverschuldenseinwand begründen kann. - BGH, 28.02.1963 - III ZR 157/61
Auszug aus BGH, 25.01.1990 - III ZR 60/89
Deshalb liegt auch bei pflichtwidrigen Maßnahmen der Zulassungsinstanzen in dem schuldhaften Verhalten des Kassenarztes, das zu dem Verfahren auf Entziehung der Zulassung Anlaß gegeben hat, keine nach § 254 BGB zu berücksichtigende Mitverursachung (Senatsurteil vom 28. Februar 1963 - III ZR 157/61 - VersR 1963, 748, 752).
- BGH, 16.01.1992 - III ZR 197/90
Amtshaftung wegen verfrühter Zwangsvollstreckung in Grundstück des …
An dem erforderlichen haftungsrechtlichen Zusammenhang würde es hier nur dann fehlen, wenn die Klägerin als Geschädigte selbst in ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingegriffen und eine weitere Ursache gesetzt hätte, die den Schaden endgültig herbeiführte (Senat BGHZ 103, 113;… Urteile vom 19. Mai 1988 - III ZR 32/87 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Zurechnungszusammenhang 1 m.w.N. = NJW 1989, 99 …und vom 29. Juni 1989 - III ZR 92/87 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Zurechnungszusammenhang 2 = NJW 1990, 176; Nichtannahmebeschlüsse vom 25. Januar 1990 - III ZR 60/89 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Zurechnungszusammenhang 4 …und vom 19. Januar 1989 - III ZR 243/87 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Kausalität 2; vgl. auch BGHZ 101, 215, 219; BGH…, Urteil vom 16. Januar 1990 - VI ZR 170/89 - BGHR BGB § 249 Zurechnungszusammenhang 1). - BGH, 26.04.1990 - III ZR 257/89
Haftung des Landes nach ASOG bei rechtswidriger Maßnahme eines Amtstierarztes im …
Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 19. Januar 1989 (…III ZR 243/87 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Polizeibeamter 2 = VersR 1989, 367) mit der Frage befaßt, ob ein Polizeibeamter als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft amtspflichtwidrig handelt, wenn er dem Vertragspartner eines Privatdetektivs, der im Rahmen des ihm übertragenen Auftrages angeblich staatsanwaltschaftliche Ermittlungen stört, die Beendigung des Vertragsverhältnisses empfiehlt (vgl. ferner den Senatsbeschluß vom 25. Januar 1990 - III ZR 60/89).
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