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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1971 - III ZR 63/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,6709
BGH, 07.06.1971 - III ZR 63/68 (https://dejure.org/1971,6709)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1971 - III ZR 63/68 (https://dejure.org/1971,6709)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1971 - III ZR 63/68 (https://dejure.org/1971,6709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung - Anforderungen an die Ausübung eines öffentlichen Amts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 994
  • VersR 1971, 864
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.1964 - III ZR 182/63

    Amtshaftung bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Auszug aus BGH, 07.06.1971 - III ZR 63/68
    Da bei einem Amtshaftungsstreit die gesamte, dem Transport von Blutkonserven gewidmete Tätigkeit ganzheitlich betrachtet werden muß (vgl. BGHZ 42, 177 [BGH 16.04.1964 - III ZR 182/63] u.a.), kann auch entgegen der Revision nicht darauf Gewicht gelegt werden, daß es sich bei der Unglücksfahrt um einen nicht eiligen Transport gehandelt habe.
  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839 …

    Daß die Feuerwehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in aller Regel hoheitlich handelt (BGHZ 20, 290, 292; 37, 336, 337/339; BGH Urteile vom 23. Oktober 1958 - III ZR 91/57 - = LM BGB § 839 (E) Nr. 7; vom 7. Juni 1971 - III ZR 63/68 - = LM BGB § 839 (A) Nr. 34), hindert die bürgerlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag durch sie für den Fahrzeughalter nicht.
  • KG, 16.12.1991 - 12 U 202/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr, das unter …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Aachen, 20.03.1991 - 4 O 29/91

    Schadensersatzansprüche aus Anlass eines Brandfalles ; Voraussetzungen für das …

    Der Einsatz zur Brandbekämpfung gehört zwar zur hoheitlichen Tätigkeit der Feuerwehren; die gesamte Tätigkeit der Feuerwehren fällt in den polizeilichen Aufgabenbereich und bildet damit die "Ausübung eines öffentlichen Amtes" (vgl. BGH VersR 1971, 864, 865; BGH VersR 1962, 1079).
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