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| BGH, 12.04.1954 - III ZR 65/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.07.1953 - III ZR 372/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.04.1954 - III ZR 65/53
Ist dem aber so, dann sind die Amtswalter und unter ihnen derjenige, der Frau M. in die Wohnung der Klägerin eingesetzt hat, als in einem Dienstverhältnis zu der Beklagten stehend anzusehen mit der Folge, dass im Fall einer schuldhaften Pflichtwidrigkeit ihrerseits die Beklagte einzustehen hat (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juli 1953 - III ZR 372/51). - RG, 31.05.1935 - VII B 9/35
Ist die Klagerweiterung im zweiten Rechtszug auch im Falle der Berufung des …
Auszug aus BGH, 12.04.1954 - III ZR 65/53
Auch hier kann die klagende Partei neue Beträge durch Erweiterung des teilweise noch im ersten Rechtszug anhängigen Anspruchs in den Rechtsstreit einführen und zu diesem Zweck Stein-Jonas-Schönke, 17. Aufl., § 529 ZPO IV, 2 d und sich einer Anschlussberufung bedienen (vgl/RGZ 148, 131 ff). - BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
Amtshaftung. Anderweite Ersatzmöglichkeit
Auszug aus BGH, 12.04.1954 - III ZR 65/53
Anderweite Ersatzansprüche, etwa aus dem Gesichtspunkt der Enteignung, die sich gegen die Beklagte richten würden, können im gegebenen Fall nach den vom erkennenden Senat in BGHZ 10, 137 entwickelten Grundsätzen ausser Betracht gelassen werden. - BGH, 31.01.1952 - III ZR 256/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.04.1954 - III ZR 65/53
Für von ihnen begangene Pflichtwidrigkeiten hat daher eine Gemeinde nach den vom Senat im Urteil vom 31. Januar 1952 - III ZR 256/51 - (IM Nr. 4 zu Art. 34 GrundG) niedergelegten Rechtssätzen zu haften.
- BGH, 19.04.1956 - III ZR 26/55
Hypothetischer Ursachenzusammenhang
Ein Ersatzanspruch nach dem Lastenausgleichsgesetz ist noch nicht liquide (§ 252 LAG) und stellt daher, wie der Senat wiederholt entschieden hat, eine anderweite Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht dar (Urteile vom 25. Juni 1953 - III ZR 175/51 - S. 9 und vom 12. April 1954 - III ZR 65/53 - S. 20). - BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58
Teilurteil und Rechtsmittel
Der III. Zivilsenat hat auf Anfrage mitgeteilt, daß er an seinem im Urteil vom 12. April 1954 - III ZR 65/53 - (SchlHA 1955, 22) eingenommenen gegenteiligen Standpunkt nicht mehr festhält.
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