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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,3857
BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58 (https://dejure.org/1959,3857)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1959 - III ZR 65/58 (https://dejure.org/1959,3857)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1959 - III ZR 65/58 (https://dejure.org/1959,3857)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.07.1955 - III ZR 178/53

    Parteiwechsel des Streitgehilfen

    Auszug aus BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58
    Danach zählen zu den "Dritten" zwar nicht alle Personen, die durch die Maßnahme des Beamten irgendwie benachteiligt und deren Interessen durch die Amtshandlung irgendwie betroffen werden, jedoch alle diejenigen, deren Belange nach der Natur des Rechtsgeschäftes, d.h. seinem Zweck und seiner rechtlichen Bestimmung nach, durch dieses berührt werden (RGZ 138, 309, 313; 170, 129, 135; Urteile des erkennenden Senats in BGHZ 18, 110, 113; 20, 53, 56; sowie vom 28. Juni 1956 - III ZR 317/54 und vom 22. Mai 1958 - III ZR 99/56 S. 5).
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 5/57

    Rechtsmittel i. S. des § 839 Abs. 3 BGB

    Auszug aus BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58
    Im Blick auf die Bestimmung des § 839 Abs. 3 ist die Dienstaufsichtsbeschwerde zwar immer, aber doch nur dann ein gebotenes Rechtsmittel, wenn die Annahme einer Amtspflichtverletzung dringlich naheliegt (RG JW 1927, 1412 8 ; BGHZ 28, 104, 106).
  • BVerwG, 10.03.1954 - I C 5.53

    Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Droschkengewerbe als …

    Auszug aus BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58
    Das ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Wenn mangelndes Bedürfnis, das gemäß § 9 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung vom 4. Dezember 1937 - PBefG - zur Versagung der Genehmigung führen mußte, nach der Grundsätzen der amerikanischen Militärregierung zur Gewerbefreiheit (Hess.GVBl 1949, 6) und nach Inkrafttreten des Art. 12 GG auch nicht mehr als Versagungsgrund anerkannt werden kann (s. BVerwGE 1, 92 = NJW 1954, 1054; vgl. auch jetzt § 9 Abs. 2 PBefG i.d.F. vom 12. September 1955 - BGBl 1, 573), so war und ist die Genehmigung doch u.a. dann zu versagen, wenn das beantragte Unternehmen "den Interessen des öffentlichen Verkehrs" zuwiderläuft (§ 9 Abs. 1 PBefG).
  • BGH, 09.02.1956 - III ZR 196/54

    Amtspflicht der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle

    Auszug aus BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58
    Danach zählen zu den "Dritten" zwar nicht alle Personen, die durch die Maßnahme des Beamten irgendwie benachteiligt und deren Interessen durch die Amtshandlung irgendwie betroffen werden, jedoch alle diejenigen, deren Belange nach der Natur des Rechtsgeschäftes, d.h. seinem Zweck und seiner rechtlichen Bestimmung nach, durch dieses berührt werden (RGZ 138, 309, 313; 170, 129, 135; Urteile des erkennenden Senats in BGHZ 18, 110, 113; 20, 53, 56; sowie vom 28. Juni 1956 - III ZR 317/54 und vom 22. Mai 1958 - III ZR 99/56 S. 5).
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53

    Entziehung einer Apothekenkonzession

    Auszug aus BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58
    Hiermit kann die Revision im Ergebnis keinen Erfolg haben: Der erkennende Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß nicht nur eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung, durch die ein Verwaltungsakt als nicht rechtmäßig aufgehoben wird, im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung den Zivilrichter bindet, sondern daß diese bindende Wirkung auch einer solchen rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zukommt, die nach sachlicher Prüfung die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bejaht und deshalb aus sachlichen Gründen etwa die Anfechtungsklage abweist (BGHZ 15, 17, 19;… Urt. v. 8. Mai 1958 III ZR 3/57 u.a.).
  • BGH, 28.11.1955 - III ZR 142/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58
    Es ist anerkannten Rechts, daß sich das Verschulden im Rahmen des § 839 BGB nur auf die Verletzung der Amtspflicht bezieht und die Voraussehbarkeit eines aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens zur Annahme eines Verschuldens nicht erforderlich ist (BG JW 1907, 828 4 ; BGH VersR 1956, 96 u.a.).
  • BVerwG, 30.11.1954 - I C 94.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58
    In dem anschließenden Verwaltungsstreitverfahren hatte die Klägerin in den ersten beiden Instanzen Erfolg; vom Bundesverwaltungsgericht wurde jedoch ihre Klage durch Urteil vom 30. November 1954 (BVerwG I C 94/53) abgewiesen.
  • BGH, 28.06.1956 - III ZR 317/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58
    Danach zählen zu den "Dritten" zwar nicht alle Personen, die durch die Maßnahme des Beamten irgendwie benachteiligt und deren Interessen durch die Amtshandlung irgendwie betroffen werden, jedoch alle diejenigen, deren Belange nach der Natur des Rechtsgeschäftes, d.h. seinem Zweck und seiner rechtlichen Bestimmung nach, durch dieses berührt werden (RGZ 138, 309, 313; 170, 129, 135; Urteile des erkennenden Senats in BGHZ 18, 110, 113; 20, 53, 56; sowie vom 28. Juni 1956 - III ZR 317/54 und vom 22. Mai 1958 - III ZR 99/56 S. 5).
  • BGH, 08.05.1958 - III ZR 3/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58
    Hiermit kann die Revision im Ergebnis keinen Erfolg haben: Der erkennende Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß nicht nur eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung, durch die ein Verwaltungsakt als nicht rechtmäßig aufgehoben wird, im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung den Zivilrichter bindet, sondern daß diese bindende Wirkung auch einer solchen rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zukommt, die nach sachlicher Prüfung die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bejaht und deshalb aus sachlichen Gründen etwa die Anfechtungsklage abweist (BGHZ 15, 17, 19; Urt. v. 8. Mai 1958 III ZR 3/57 u.a.).
  • BGH, 22.05.1958 - III ZR 99/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58
    Danach zählen zu den "Dritten" zwar nicht alle Personen, die durch die Maßnahme des Beamten irgendwie benachteiligt und deren Interessen durch die Amtshandlung irgendwie betroffen werden, jedoch alle diejenigen, deren Belange nach der Natur des Rechtsgeschäftes, d.h. seinem Zweck und seiner rechtlichen Bestimmung nach, durch dieses berührt werden (RGZ 138, 309, 313; 170, 129, 135; Urteile des erkennenden Senats in BGHZ 18, 110, 113; 20, 53, 56; sowie vom 28. Juni 1956 - III ZR 317/54 und vom 22. Mai 1958 - III ZR 99/56 S. 5).
  • RG, 30.10.1942 - III 24/42

    Welche Ansprüche hat der Betroffene, wenn das Jugendamt von der …

  • RG, 01.11.1932 - III 436/31

    1. Unter welchen Umständen gehört zum ordnungsgemäßen Gebrauch eines …

  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 40/60

    Dienstaufsicht über Notare

    Soweit das Gesetz die Anhörung eines Beteiligten durch die Aufsichtsbehörde vorschreibt, bestehen auch ihm gegenüber Amtspflichten (BGH III ZR 65/58 vom 15. Juni 1959).
  • BGH, 25.11.1968 - III ZR 73/67

    Pflicht der Baugenehmigungsbehörden zur Nichtgenehmigung gewerblicher, das Wohnen …

    Deshalb kommt die bindende Wirkung auch einer rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu, die nach sachlicher Prüfung die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bejaht und deshalb aus sachlichen Gründen die Anfechtungsklage abweist (BGHZ 15, 17, 19 [BGH 07.10.1954 - III ZR 106/53]; Urteil vom 15. Juni 1959 - III ZR 65/58 - S. 27/8; BVerwG MDR 1963, 706).
  • BGH, 28.05.1962 - III ZR 33/60
    So hat der Senat der rechtskräftigen Abweisung einer Feststellungsklage (nach Sachprlifung) bindende Y/irkung bei gemessen (BGHZ 15, 17, 19) und in dem Urteil vom 15- Juni 1959 - III ZR 65/58 - entschieden, daß diese Bindung auch einer rechts kräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zukommt, die nach sachlicher Prüfung die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bejaht und deshalb aus sachlichen Gründen die Anfechtungsklage abweist - Ein solcher Fall liegt hier vor- Damit steht für das Zivilgericht bindend fest, daß das Bauaufsichtsamt befugt war, dem Kläger die Benutzung der Bauwerke A, B und C zu untersagen- Bie Ausübung dieser Befugnis kann, weil rechtmäßig, kein enteignungsgleicher Eingriff sein (BGHZ 32, 208, 211).
  • BGH, 12.07.1962 - III ZR 16/61
    tiges Urteil eines Verwaltungsgerichts auf eine Anfechtungsklage hin ein Verwaltungsakt aufgehoben, so ist damit zugleich dessen Rechtswidrigkeit festgcstcllt; der Zivilrichter ist an diese Feststellung gebunden, wenn unter denselben Parteien oder denen, auf die sich dio Rechtskraft erstreckt, über einen Anspruch auf Entschädigung wegen dieses Verwaltungsakts zu entscheiden ist (BGHZ 9, 329 mit weiteren Nachweisen; 10, 220) In gleicher Weise tritt die Bindung ein, wenn die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes durch das rechtskräftige Urteil eines Verwalinngsgcrichts bejaht und deshalb die Anfechtungsklage aus sachlichen Gründen abgewiesen wird (BGHZ 159 179 19; Entscheidungen des erkennenden Senats III ZR 3/37 vom 8«, Mai 1953 - S. 4 III ZR 65/58 vom 15. Juni 1959 - S" 27/28 - III ZR 199/60 vom 210 Dezember 1 9 6 1 â- = MDE 1962, 289 = JZ 1962, 252; Eyermann-Fröhler, VGO 5 ° Aufl. § 121 Anm 35)" Es ist nicht möglich, in diesem Zusammenhänge die Wirksamkeit und die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes gesondert zu beurteilen, denn die dauernde, nämlich die durch die Anfechtung nicht erschütterte Wirksamkeit des Vcrwaltungsaktos, um die es hier geht, d h. dessen Rcchtsbeständigkeit, hängt regelmäßig davon ab, daß er rechtmäßig erlassen worden ist" Der Senat hat insbesondere in dem angeführten Urteil vom 15o Juni 1959 ausgesprochen, daß sich die Bindung des Zivilrichters auch auf die Frage der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes er streckte Aus der Entscheidung BGHZ 159 17 ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen, weil in jenem Falle die Frage der Anfechtbarkeit und Rechtswidrigkeit des Yerwaltungsaktes dahingestellt bliebe Ebensowenig kann die Revision aus dem Urteil BGHZ 20, 379, 383 etwas für sich horloitcn, nach dem der Zivilrichter nicht an die Gründe gebunden ist, auf die der Verwaltungsrichter die Rechts- â- Widrigkeit eines Verwaltungsaktes gestutzt hat«.
  • BGH, 05.04.1968 - V ZR 99/65

    Das Verhältnis einer öffentlich-rechtlichen Anordnung im …

    Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1967 ist, wie sich aus dem Tenor in Verbindung mit den Entscheidungsgründen ergibt, unter den Parteien rechtskräftig und für das erkennende Gericht bindend festgestellt, daß die im Bauwerksverzeichnis enthaltene Anordnung der Behörde im Rahmen des sich als anfechtbarer Verwaltungsakt darstellenden Planfeststellungsbeschlusses inhaltlich öffentlich-rechtliche Beziehungen zwischen der Klägerin als Trägerin der Straßenbaulast und der Beklagten ordnet, daß sie ihrem Inhalt nach einen öffentlich-rechtlichen Eingriff der Behörde in die Rechtssphäre der Beklagten, nämlich in den Bestand der Wasserleitung, bedeutet und daß dieser Verwaltungsakt rechtmäßig ist (§§ 63, 121 VwGO vgl. BGHZ 9, 329, 10, 220; 15, 17 [BGH 06.10.1954 - II ZR 149/53]; Urteil vom 15. Juni 1959 - III ZR 65/58; LM MRVO (BrZ) 165 § 50 Nr. 1; Eyermann/Fröhler VwGO § 121 Anm. 10 a;… Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit 2. Aufl. § 121 VwGO unter 2; Schunk/de Clerk VwGO § 121 Anm. 3 c; vgl. zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Geiger, Staatsbürger und Staatsgewalt Band 1 S. 183).
  • BGH, 04.10.1962 - III ZR 131/61

    Rechtsmittel

    Wegen des Sachverhalts wird auf das in diesem Rechtsstreit bereits ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1959 III ZR 65/58 Bezug genommen, durch das das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Frankfurt (Main) vom 23. Januar 1958 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an den 3. Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen worden ist.
  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 162/59

    Zulässigkeit einer Revision bei einer nach der Revisionseinlegung eingetretenen …

    Besondere Gefahrenstellen der Bundesstraßen sind innerhalb und außerhalb der Ortsdurchfahrten zu bestreuen (Urteile des erkennenden Senats vom 6. Juli 1959 - III ZR 65/58 = LM BGB § 823 - Dc Nr. 45 - und vom 1. Oktober 1959 - III ZR 96/58 = LM BGB § 823 - Eb - Nr. 11 mit weiteren Nachweisungen).
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