Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1957 - III ZR 66/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,7569
BGH, 08.04.1957 - III ZR 66/56 (https://dejure.org/1957,7569)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1957 - III ZR 66/56 (https://dejure.org/1957,7569)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1957 - III ZR 66/56 (https://dejure.org/1957,7569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,7569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Aufstellung von Warnschildern mit dem Hinweis auf sich ergebende Gefahrenstellen aus der Beschaffenheit der Straße als Folge der Verkehrssicherungspflicht - Zahlung von Teilbeträgen für Schmerzensgeld und Kleiderschaden bis zur Höhe von 1/3 eines angemessenen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 08.04.1957 - III ZR 66/56
    Das ist auch in der Revisionsinstanz noch zulässig (BGHZ 11, 192 [195]).
  • BGH, 13.12.1956 - III ZR 112/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1957 - III ZR 66/56
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem unveröffentlichten Urteil vom 13. Dezember 1956 - III ZR 112/55 - S 5-6 ausgeführt hat, gilt insoweit folgendes:.
  • BGH, 14.07.1952 - III ZR 267/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1957 - III ZR 66/56
    Auch daß bei einem stillstehenden Fahrzeug die Betriebsgefahr unter besonders gegebenen Umständen sogar höher sein kann als bei einem fahrenden, wovon hier der Berufungsrichter ausgeht, ist anerkannt (vgl. z.B. Urt des Senats vom 14. Juli 1952 - III ZR 267/51 - S 12).
  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    Hier kann, wie der Bundesgerichtshof schon in seinem Urteil vom 8. April 1957 (III ZR 66/56 - VersR 1957, 375.) hervorgehoben hat, die Betriebsgefahr des stillstehenden Kraftwagens sogar größer sein als die eines fahrenden Dann ist es aber auch geboten und nach dem Sinn und Zweck der Haftungsbestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes gerechtfertigt, einen Unfall, der sich durch das Auffahren auf ein haltendes Kraftfahrzeug ereignet, nicht nur dem Betrieb des auffahrenden, sondern auch dem des haltenden Fahrzeugs zuzurechnen und daher die Schadensersatzpflicht beider Fahrzeughalter aus dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung zu bejahen.
  • BGH, 30.09.1957 - III ZR 62/56

    Rechtsmittel

    Beseitigen die in erster Linie Verpflichteten ein Verkehrshindernis nicht alsbald, dann muß der Verkehrssicherungspflichtige selbst tätig werden; er kann möglicherweise von anderer Seite Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, aber er darf nicht untätig das Hindernis auf der Straße bestehen lassen (III ZR 102/53 vom 30.12.1954 = NJW 1955, 298, insoweit BGHZ 16, 95 nicht abgedruckt, bei Verschmutzung der Straße durch Kleierde; III ZR 112/55 vom 13.12.1956 bei Minenfeldern auf der Straße; III ZR 66/56 vom 8.4.1957 = LM Nr. 8 zu § 823 BGB - Ea - bei Vereisungsgefahr auf der Autobahn).

    Das ist jetzt in der neuen Fassung des § 3 StVO klargestellt, doch gilt dieser Grundsatz auch für die frühere Zeit (III ZR 112/55 vom 13.12.1956; III ZR 66/56 vom 8.4.1957).

  • BGH, 02.06.1958 - III ZR 35/57

    Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung der Fahrbahn

    Er kann diese seine Verantwortung nicht auf die Verkehrspolizei abwälzen, deren Pflichten vielmehr unabhängig von den Pflichten des Verkehrssicherungspflichtigen bestehen (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 8. April 1957 - III ZR 66/56 -, LM E a 8 zu § 823 BGB).
  • BGH, 20.02.1958 - III ZR 191/56

    Anforderungen an die Streupflicht

    Deshalb ist nach der in der Rechtsprechung anerkannten Regel mit dem Streuen grundsätzlich "erst angemessene Zeit nach Eintritt der Glätte" zu beginnen (vgl. Palandt 14 zu § 823 BGB; vgl. auch Urteil des Senats vom 8. April 1957 - III ZR 66/56 -, LM 8 zu § 823 BGB).
  • BGH, 30.01.1958 - III ZR 104/57

    Rechtsmittel

    Wie nämlich der Senat wiederholt entschieden hat, auch das Berufungsgericht annimmt, gehört die Anbringung von Warnschildern dann zur Verkehrssicherungspflicht, wenn die Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße drohenden Gefahren gewarnt werden sollen ( Urteile vom 13. Dezember 1956 III ZR 112/55 S. 5/6; 8. April 1957 III ZR 66/56 S. 9; auch 15. April 1957 III ZR 2/56 S. 11).
  • BGH, 15.04.1957 - III ZR 2/56

    Maßstab i.R.d. Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Abwendung der aus dem …

    Der innere Grund für diese Auffassung ist der, daß auch das Aufstellen von Warnschildern Teil der Verkehrssicherungspflicht ist, soweit es sich darum handelt, die Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich ergebenden Gefahrenstellen zu warnen (vgl das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 8. April 1957 - III ZR 66/56 - sowie Urt vom 13. Dezember 1956 - III ZR 112/55 - S 5-6).
  • BGH, 14.04.1958 - III ZR 186/56

    Rechtsmittel

    Unabhängig von den Pflichten der Polizei hat der Verkehrssicherungspflichtige dafür zu sorgen, daß der Zustand der Straße niemand gefährdet; er muß jede erkennbare Gefahr sofort beseitigen und bis zur Beseitigung vor der Gefahr warnen (BGH III ZR 66/56 vom 8. April 1957 = LM Nr. 8 zu BGB § 823 (E a) = VRS 12, 408: Warnung vor Glatteis auf der Autobahn; III ZR 62/56 vom 30. September 1957 = VRS 14, 1: ungesicherte Straßensperre der Zollverwaltung; III ZR 97/56 vom 14. Oktober 1957: Löcher in der Straße).
  • BGH, 07.01.1960 - III ZR 1/59

    Verkehrssicherungspflicht des Landes bei Frostaufbrüchen auf einer Bundesstraße - …

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Verkehrssicherungspflicht auf der Bundesstraße dem beklagten Land oblag (BGHZ 16, 95, 97 ff) [BGH 30.12.1954 - III ZR 102/53] und daß der Verkehrssicherungspflichtige auf nicht verkehrssicheren Straßen nicht zu vermutetende Gefahrenstellen auch schon in der hierin Rede stehenden Zeit durch Warnzeichen kennzeichnen mußte, in der die diesbezügliche Bestimmung des § 3 Abs. 4 StVO i.d.F. vom 24. August 1953 (BGBl I 1201, 1354) noch nicht in Kraft war (III ZR 66/56 vom 8. April 1957 - VRS 12, 408; vgl. ebenda 14, 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht