Rechtsprechung
| BGH, 25.06.1959 - III ZR 69/58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,1600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1959, 743
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51
Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten …
Auszug aus BGH, 25.06.1959 - III ZR 69/58
Einzustehen ist nicht nur für den im einzelnen bei der Begehung der Pflichtverletzung erkennbaren Nachteil, sondern grundsätzlich für jeden Erfolg, dessen objektive Eintrittsmöglichkeit generell in nicht unerheblicher Weise erhöht wird (BGHZ 3, 261).
- BGH, 26.02.2009 - III ZR 135/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung eines Notars …
Damit war aber nicht eine Aufklärung über die Werthaltigkeit des Kaufobjekts bzw. die Angemessenheit des Kaufpreises gemeint, um die sich der Notar grundsätzlich nicht zu kümmern hatte (Senatsurteil vom 25. Juni 1959 - III ZR 69/58 - VersR 1959, 743 f; BGH, Urteil vom 22. November 1966 - VI ZR 39/65 - DNotZ 1967, 323, 324). - BGH, 23.03.1971 - VI ZR 177/69
Notarhaftung gegenüber Organen einer juristischen Person
Auch wenn es nicht nur wegen einer möglichen Gefährdung des einen Teiles geboten, sondern wenn es nur zweckmäßig ist, zu seinen Gunsten Sicherungen in den Vertrag einzubauen, und wenn es dem anderen Teil ohne weiteres angesonnen werden kann, sich mit einer normalen und üblichen Sicherung einverstanden zu erklären, hat die Rechtsprechung von dem Notar verlangt (und ihm, der an sich unparteiisch sein muß, auch gestattet), auf das Fehlen einer solchen Sicherung hinzuweisen und die Beteiligten zu belehren (Urteile des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 1959 - III ZR 69/58 - VersR 1959, 743, 744; vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 59/65 - VersR 1967, 187, 188 und vom 12. Juli 1968 - VI ZR 91/66 - VersR 1968, 1139, 1140;… so auch Göttlich, Die Amtsführung der Notare, 2. Aufl., D I 2, Seite 193). - BGH, 13.12.1966 - VI ZR 59/65
Klage auf Schadensersatz gegen einen Notar wegen Vornahme einer …
In einer späteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof speziell ausgesprochen, daß der Notar einen Grundstückskäufer auf die Ungewöhnlichkeit und Gefährlichkeit einer Vorauszahlung des vollen Kaufpreises vor dem Eigentumsübergang hinweisen und Sicherungsmaßnahmen zugunsten des Käufers anregen muß (BGH Urteil vom 25. Juni 1959 - III ZR 69/58 = VersR 59, 743).
- BGH, 12.07.1968 - VI ZR 91/66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
So ist anerkannt, daß der Notar einen Grundstückskäufer auf die Ungewöhnlichkeit und Gefährlichkeit einer Vorauszahlung des vollen Kaufpreises vor dem Eigentumsübergang hinweisen und Sicherungsmaßnahmen zu Gunsten des Käufers anregen muß (BGH Urteil vom 25. Juni 1959 - III ZR 69/58 = VersR 1959, 743). - OLG München, 25.01.2001 - 1 U 4362/00
Umfang der Belehrungspflicht des Notars
Insbesondere hat der Notar nicht die Amtspflicht, die Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit einer Partei zur Debatte zu stellen und etwa von sich aus in Zweifel zu ziehen (BGH VersR 59, 743). - LG Bielefeld, 22.08.2014 - 2 O 545/13
Schadensersatzanspruch eines Mandanten wegen anwaltlicher Fehlberatung …
Soweit sich die Beklagte insofern auf das Urteil des BGH in VersR 59, 743 bezieht und die Auffassung vertritt, ein Anwalt sei grundsätzlich nicht dazu berufen, über die Angemessenheit oder Unangemessenheit eines Kaufpreises zu belehren, verfängt dieses nicht.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.