Rechtsprechung
| BGH, 28.01.1952 - III ZR 7/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis
Auszug aus BGH, 28.01.1952 - III ZR 7/50
Klagegrunds zulässigen Revision kann die Entscheidung über andere, nicht bevorrechtigte Klagegründe nicht nachgeprüft werden (BGHZ 1, 369 [380]). - RG, 26.04.1940 - III 56/39
Auszug aus BGH, 28.01.1952 - III ZR 7/50
Dieser Grundsatz gilt zwar nicht uneingeschränkt; es handelt sich vielmehr nur um eine allgemeine Richtlinie für eine rechtliche Würdigung des im Einzelfall gegebenen Sachverhalts, für dessen endgültige Beurteilung daher in jedem Falle die Gesamtheit seiner besonderen Umstände ausschlaggebend sein muss (RGZ 164, 32 [41]).
- BGH, 03.07.1952 - III ZR 17/51
Rechtsmittel
Selbst wenn die Beamten somit die Verfügung unrichtig ausgelegt und die Schließung der Gastwirtschaft des Klägers zu Unrecht vorgenommen haben sollten, so könnte mithin nicht gegen sie der Vorwurf erhoben werden, daß sie hierbei die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen haben (vgl. das Urteil des Senats vom 28. Januar 1952 - III ZR 7/50 - mit weiteren Nachweisen).Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der Enteignung und Aufopferung könnten mithin von dem Senat nur dann erörtert werden, wenn die Revisionssumme erreicht oder die Revision zugelassen worden wäre (RGZ 130, 401 [402]; 157, 145 [147]; 165, 91 [97] und das erwähnte Urteil des Senats vom 28. Januar 1952 - III ZR 7/50 -).
- BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51
Reichsleistungsgesetz. Fristversäumung
Haben aber Kollegialgerichte die Handlung der Beamten für objektiv berechtigt gehalten, so ist im allgemeinen ein Verschulden der Beamten jedenfalls dann zu verneinen, wenn es sich um die Entscheidung einer schwierigen Rechtsfrage handelt (vgl Urteil des Senats vom 28. Januar 1952 - III ZR 7/50 - mit weiteren Nachweisen). - BGH, 31.01.1952 - III ZR 29/50
Rechtsmittel
Handlung der Beamten für objektiv berechtigt gehalten, so ist im allgemeinen ein Verschulden der Beamten jedenfalls dann zu verneinen, wenn es sich um die Entscheidung einer schwierigen Rechtsfrage handelt (vgl. Urteil des Senats vom 28. Januar 1952 - III ZR 7/50 - mit weiteren Nachweisen).
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