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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1982 - III ZR 75/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,13061
BGH, 16.12.1982 - III ZR 75/81 (https://dejure.org/1982,13061)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1982 - III ZR 75/81 (https://dejure.org/1982,13061)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1982 - III ZR 75/81 (https://dejure.org/1982,13061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Bank gegen Darlehensnehmer auf Rückzahlung eines Darlehens - Auswirkungen eines wirksamen Rücktritts vom Kaufvertrag auf die Rückzahlungspflicht eines für den Kauf aufgenommenen Darlehens - Beeinflussung des Rücktrittrechts durch eine nicht rechtzeitige ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1982 - III ZR 198/80

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Kauf

    Auszug aus BGH, 16.12.1982 - III ZR 75/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, die zuletzt - nach der Verkündung der angefochtenen Entscheidung - in seinem Urteil vom 25. März 1982 - III ZR 198/80 = BGHZ 83, 301 = WM 1982, 658 = NJW 1982, 1694 zusammengefaßt und weitergeführt worden ist, sind zwar Kauf- und Darlehensvertrag beim finanzierten Kauf trotz ihrer engen Verbindung als zwei rechtlich selbständige Verträge zu werten.

    Objektive Umstände, die beide Verträge zu einer wirtschaftlichen Einheit verbanden, liegen hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts - ebenso wie in dem fast gleichliegenden Fall der zitierten Entscheidung BGHZ 83, 301 nach dem Beklagtenvorbringen - vor:.

    Dieser Umstand ist für den Einwendungsdurchgriff ebenso entscheidend wie für die Anwendung des Abzahlungsgesetzes gemäß § 6 AbzG (BGHZ 83, 305 [BGH 25.03.1982 - III ZR 198/80] /306).

    Diese Klausel war nicht nur ungeeignet, als AGB-Vertragsbestandteil das sich aus der Natur des konkreten Darlehensvertrages ergebende Leistungsverweigerungsrecht auszuschließen (BGHZ 83, 307 [BGH 25.03.1982 - III ZR 198/80] /308); sie konnte auch rein tatsächlich beim Beklagten die subjektive Vorstellung, Verkäuferin und Klägerin gehörten zusammen, nicht eindeutig und mit Sicherheit verhindern; das hat der Senat in der zitierten Entscheidung, in der es um dieselbe Klausel ging, bereits eingehend dargelegt (BGHZ 83, 308 [BGH 25.03.1982 - III ZR 198/80] /309).

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78

    Klage auf Zahlung rückständiger Darlehensraten - Einheit zwischen Kaufvertrag und …

    Auszug aus BGH, 16.12.1982 - III ZR 75/81
    Die vom Berufungsgericht zitierte Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. Juni 1979 - III ZR 62/78 = JZ 1979, 807 befaßte sich mit einem Hinweis, der erst in einer Empfangsbestätigung, also nach Abschluß von Kauf- und Darlehensvertrag gegeben wurde.
  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 24/83

    Widerrufsrecht nach § 1b AbzG beim finanzierten Abzahlungskauf

    Diese Feststellung setzt voraus, daß objektiv bestimmte Umstände - Verbindungselemente - vorliegen und dadurch subjektiv beim Darlehensnehmer - für den Darlehensgeber erkennbar - der Eindruck erweckt wird, Verkäufer und Darlehensgeber stünden ihm als einheitlicher Vertragspartner gegenüber (vgl. zuletzt BGHZ 83, 301, 304 [BGH 25.03.1982 - III ZR 198/80];Senatsurteil vom 16. Dezember 1982 - III ZR 75/81 = WM 1983, 212).
  • BGH, 25.03.1982 - III ZR 198/80

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Kauf

    Dabei hat der Beklagte Gelegenheit, seinen in der Revisionsverhandlung vorgebrachten Hinweis auf das vor dem Senat anhängige Parallelverfahren III ZR 75/81 = 14 U 194/80 OLG München und auf die darin von einem anderen Senat des OLG München durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen und vom Berufungsgericht würdigen zu lassen.
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