Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1991 - III ZR 75/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5336
BGH, 23.05.1991 - III ZR 75/90 (https://dejure.org/1991,5336)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1991 - III ZR 75/90 (https://dejure.org/1991,5336)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1991 - III ZR 75/90 (https://dejure.org/1991,5336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1977 - III ZR 51/75

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auskunft - Verletzung von Amstpflichten …

    Auszug aus BGH, 23.05.1991 - III ZR 75/90
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, liegt das Abgrenzungskriterium zwischen Auskunft und Zusage darin, daß eine Auskunft sich auf Tatsachen bezieht, also auf gegenwärtige Gegebenheiten, mithin auf Umstände, die nicht von einer Willensentschließung abhängen (Senatsurteile vom 30. Juni 1977 - III ZR 51/75 = VersR 1977, 1053 = NJW 1978, 371; vom 8. Januar 1976 - III ZR 5/74 = VersR 1976, 495).

    Im Gegensatz zu dem im Senatsurteil vom 30. Juni 1977 (aaO) behandelten Fall lag hier zwischen dem Zeitpunkt der Erteilung der Auskunft (1980) und dem Zeitpunkt, in dem sich die planungsrechtlichen Gegebenheiten zu ändern begannen, als der Gemeinderat den Beschluß zur Aufstellung der Abrundungssatzung faßte (Ende 1985), ein Zeitraum von mehr als fünf Jahren.

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 23.05.1991 - III ZR 75/90
    Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87

    Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes; …

    Auszug aus BGH, 23.05.1991 - III ZR 75/90
    Insoweit trifft daher den handelnden Amtsträger die Amtspflicht, eine Auskunft, die er dem Bürger gibt, nicht nur richtig, sondern auch unmißverständlich, nämlich so klar und vollständig zu erteilen, daß der Empfänger entsprechend disponieren kann (Senatsurteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 = VersR 1989, 959 = NJW 1990, 242, 246 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.01.1976 - III ZR 5/74

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Erfüllungsanspruch auf …

    Auszug aus BGH, 23.05.1991 - III ZR 75/90
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, liegt das Abgrenzungskriterium zwischen Auskunft und Zusage darin, daß eine Auskunft sich auf Tatsachen bezieht, also auf gegenwärtige Gegebenheiten, mithin auf Umstände, die nicht von einer Willensentschließung abhängen (Senatsurteile vom 30. Juni 1977 - III ZR 51/75 = VersR 1977, 1053 = NJW 1978, 371; vom 8. Januar 1976 - III ZR 5/74 = VersR 1976, 495).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 126/92

    Subsidiarität des Aufopferungsanspruches bei Versicherung für Mitglieder der …

    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, liegt das Abgrenzungskriterium zwischen Auskunft und Zusage darin, daß eine Auskunft sich auf Tatsachen bezieht, also auf gegenwärtige Gegebenheiten, mithin auf Umstände, die nicht von einer Willensentschließung abhängen (Senat,) (Nichtannahme-Beschlüsse vom 23. Mai 1991 - III ZR 75/90 - und vom 26. September 1991 - III ZR 69/90 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Auskunft 4 und 6, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1995 - III ZR 201/94

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen Zusicherung des Unterlassens eines Straßenbaus

    Die Möglichkeit, daß der Ortsgesetzgeber seine Planungsabsichten ändern werde, mußte der Kläger in Rechnung stellen, ohne daß es erforderlich war, ihm insoweit einen ausdrücklichen Hinweis zu erteilen oder die Erklärung mit einer ausdrücklichen entsprechenden Einschränkung zu versehen (vgl. Senatsbeschluß v. 23. Mai 1991 - III ZR 75/90 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Auskunft 4).
  • OLG Dresden, 27.04.2005 - 6 U 628/04

    Entscheidung im Görlitzer Parkhausstreit: Keine Haftung der Stadt

    Die Möglichkeit, dass der Ortsgesetzgeber seine Planungsabsichten ändern könnte, musste der Kläger in Rechnung stellen, ohne dass es erforderlich war, ihm insoweit einen ausdrücklichen Hinweis zu erteilen oder die Erklärung mit einer ausdrücklichen entsprechenden Einschränkung zu versehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.05.1991, Az.: III ZR 75/90, BGHR, BGB, § 839 Abs. 1 Satz 1 Auskunft 4; BGH, Beschluss vom 28.09.1995, Az.: III ZR 201/94, NVwZ-RR 1996, 66).
  • BGH, 26.09.1991 - III ZR 69/90

    Umfang der Amtspflicht bei Auskünften eines Amtsträgers an eien Bürger - …

    Auch dann, wenn die Auskunft als Grundlage für die Beurteilung einer zukünftigen Entwicklung dienen soll, kann sie sich - im Gegensatz zur Zusage - immer nur auf Tatsachen beziehen, also auf gegenwärtige Gegebenheiten, mithin auf Umstände, die nicht von einer Willensentschließung abhängen (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 23. Mai 1991 - III ZR 75/90, für BGHR vorgesehen, m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht