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| BGH, 10.10.1957 - III ZR 78/56 |
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Rechtsmittel
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Verkehrssicherungspflicht - Schulbänke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.04.1952 - III ZR 118/51
Verkehrssicherungspflicht für eingebrachtes Gut
Auszug aus BGH, 10.10.1957 - III ZR 78/56
Daß es sich im übrigen, wie dies das Berufungsgericht angenommen hat, hinsichtlich des Umstandes, daß der Vater des Klägers die von den übereinander gestellten Bänken ausgehende Gefahr erkannte, um die Frage der Mitverursachung des Schadens, nicht um die Abwendung eines aus einer ursächlich bereits gesetzten unerlaubten Handlung drohenden Schadens handelt (ergibt sich aus den Ausführungen in BGHZ 5, 378, 384 [BGH 28.04.1952 - III ZR 118/51]/385).
- BGH, 16.04.1964 - III ZR 83/63 Insoweit besteht kein besonderes Fürsorgepflichtverhältnis zwischen Schule und Schülern, sondern es geht um Pflichten im Rahmen der allgemeinen Amtspflichten der Lehrer (BGH Urteil vom 10.10.1957 III ZR 78/56 und vom 27.01.1958 III ZR 90/56 = LM BGB § 839 Fd Nr. 5 und 6; Urteil vom 27.06.1963 III ZR 5/62 = BGH Warn 193 Nr. 138 = NJW 1963, 1828).
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