Rechtsprechung
| BGH, 02.07.1987 - III ZR 79/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit eines Drachenflugexperiments im Rahmen einer öffentlichen Rennveranstaltung zu Werbezwecken - Amtspflicht der Luftfahrtbehörde zum Hinzuziehen sachverständiger Hilfe bei Genehmigungsverfahren - Begriff des Luftfahrzeugs - Ersatz ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839; LuftVG § 24; VwVfG § 26
Genehmigungsfähigkeit eines Drachenflugexperiments; Amtspflichten der Luftfahrtbehörde - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 127
- NVwZ 1988, 283
- VersR 1988, 134
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84
Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch …
Auszug aus BGH, 02.07.1987 - III ZR 79/86
Das beklagte Land kann sich demgegenüber nicht auf die allgemeine Richtlinie berufen, daß einen Beamten in der Regel kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (Senatsurteil BGHZ 97, 97, 107). - BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80
Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 02.07.1987 - III ZR 79/86
Die Ausführungen des Sachverständigen H. im Verfahren 1 O 167/77 LG Koblenz konnte es im vorliegenden Rechtsstreit nur urkundenbeweislich verwerten (Senatsurteil vom 27. Mai 1982 - III ZR 201/80 - NJW 1982, 2874). - BGH, 03.10.1985 - III ZR 28/84
Amtspflicht der Finanzbehörden bei Anordnung und Vollzug eines dinglichen …
Auszug aus BGH, 02.07.1987 - III ZR 79/86
Für die Feststellung der Ursächlichkeit einer Amtspflichtverletzung ist, soweit es nicht um eine Ermessensentscheidung geht, darauf abzustellen, wie die Behörde nach Auffassung des über den Ersatzanspruch urteilenden Gerichts richtigerweise hätte entscheiden müssen (Senatsurteil v. 3. Oktober 1985 - III ZR 28/84 - WM 1986, 204, 206 m. w. Nachw.).
- BGH, 12.06.1986 - III ZR 192/85
Drittbezogenheit von Amtspflichten nach dem FSaatgG
Auszug aus BGH, 02.07.1987 - III ZR 79/86
Insoweit kommt mithin den Vorschriften der §§ 24 Abs. 2 LuftVG, 74 Abs. 2 Nr. 2 LuftVZO drittschützende Wirkung auch zugunsten des Klägers zu (zum Begriff des "Dritten" vgl. Senatsurteil v. 12. Juni 1986 - III ZR 192/85 - VersR 1986, 1100, 1101 m. w. Nachw.). - BGH, 17.03.1981 - VI ZR 256/79
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder vertraglichen Sorgfaltspflichten …
Auszug aus BGH, 02.07.1987 - III ZR 79/86
Nachdem der Bundesgerichtshof in dem Verfahren 1 O 167/77 LG Koblenz das klageabweisende Berufungsurteil bestätigt hatte (Nichtannahme-Beschluß vom 17. März 1981 - VI ZR 256/79), war dem Kläger eine Fortsetzung seines Rechtsstreits gegen die Rennveranstalterin und die anderen von ihm verklagten Personen nicht zuzumuten. - VGH Hessen, 27.07.1984 - 2 TG 2052/84
- BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87
Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten; …
a) Jeder Amtsträger hat die Pflicht, vor einer hoheitlichen Maßnahme, die geeignet ist, einen anderen in seinen Rechten zu beeinträchtigen, den Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, daß die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten zum Nachteil des Betroffenen unvollständig bleibt (Senatsurteile vom 21. Dezember 1964 - III ZR 165/63 - VersR 1965, 684, 686 und vom 2. Juli 1987 - III ZR 79/86 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 1 - Dritter 10 = VersR 1988, 134 ).Offen geblieben ist, ob an der Schule - wie das beklagte Land behauptet - tatsächlich solche Mißstände geherrscht haben, daß es gerechtfertigt war, dem Schulträger personelle Konsequenzen nahezulegen; eine Haftung des beklagten Landes aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung scheidet dann aus (vgl. Senatsurteil vom 2. Juli 1987 aaO.).
- OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91
Steuerberaterhaftung im Rahmen eines Bauherrenmodells; Verletzung von …
Das steht im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung zu Amts- und Rechtsanwaltshaftung; soweit es dort für die Schadensbeurteilung auf eine - hypothetische - gerichtliche oder behördliche Entscheidung ankommt, ist regelmäßig zu fragen, wie richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre, und nicht, welche Entscheidung wirklich ergangen wäre (vgl. BGHZ 72, 328, 329 f.; BGH VersR 1988, 134, 135; BGH WM 1990, 1917, 1922). - LG Stuttgart, 23.05.1989 - 17 O 411/88
Lebensmittel: Schwer verdaulich
Sie hat ferner zu überprüfen, ob der Gutachter von zutreffenden Tatsachen ausgegangen ist und ob nicht das Ergebnis des Gutachtens unter einer einschränkenden Bedingung steht (vergleiche BGH, 1987-07-02, III ZR 79/86, VersR 1988, 134 und BGH, 1988-05-19, III ZR 32/87, NJW 1989, 99).3. - BGH, 26.01.1989 - III ZR 75/88
Drittbezogenheit der Aufklärungspflicht der Hauptfürsorgestelle im …
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß der Beklagte seine Zustimmung zur Kündigung des zwischen der Klägerin und dem schwerbehinderten Arbeiter I. bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 12 SchwbG a. F. (= § 15 SchwbG n. F.) nicht erteilen durfte, ohne zuvor die für diese Entscheidung erforderliche Tatsachengrundlage in allen wesentlichen Punkten geklärt zu haben (vgl. Senatsurteile v. 21. Dezember 1964 - III ZR 165/63 - VersR 1965, 684, 686; v. 2. Juli 1987 - III ZR 79/86 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Dritter 10 = VersR 1988, 134 [BGH 02.07.1987 - III ZR 79/86] ;… v. 19. Mai 1988 - III ZR 32/87 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Schulaufsicht 1 = VersR 1988, 963).
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