Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1968 - III ZR 83/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen - Privatrechtlicher Anspruch wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.04.1953 - III ZR 377/51
Verkehrssicherung bei Wasserstraßen
Auszug aus BGH, 30.09.1968 - III ZR 83/66
Das ist ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 9, 373 und BGH Urt. vom 9. November 1967 III ZR 98/67 = NJW 1168, 443 = BGH Warn 1967 Nr. 239), von der abzugehen der Senat auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Berufungsgerichts keinen Anlaß findet. - BGH, 09.11.1967 - III ZR 98/67
Rechtsgrundlage für Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für …
Auszug aus BGH, 30.09.1968 - III ZR 83/66
Das ist ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 9, 373 und BGH Urt. vom 9. November 1967 III ZR 98/67 = NJW 1168, 443 = BGH Warn 1967 Nr. 239), von der abzugehen der Senat auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Berufungsgerichts keinen Anlaß findet. - BGH, 12.11.1964 - III ZR 121/64
Auszug aus BGH, 30.09.1968 - III ZR 83/66
Insoweit begründet die Sondervorschrift in § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes eindeutig eine öffentlich-rechtliche Pflicht, wie der Senat bereits entschieden hat (BGH Warn 1964, 258 = VersR 1965, 68). - BGH, 22.04.1968 - III ZR 59/66
Unfall als Folge des Absackens einer den Gehweg befestigenden Platte - Fehlen von …
Auszug aus BGH, 30.09.1968 - III ZR 83/66
Der Senat hat diese Rechtslage zuletzt im Rechtsstreit der Allgemeinen Ortskrankenkasse Wi. gegen die Stadt Wi. im Urteil vom 22. April 1968 (III ZR 59/66 = VersR 1968, 749) näher dargelegt.
- BGH, 22.04.1971 - III ZR 25/68
Verkehrssicherungspflicht - Zebrastreifen - Unkenntlichkeit - Gefahr
§ 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes, eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des genannten Gesetzes vom 30. Dezember 1965 (GVBl 280), wo es heißt, daß der Bau, die Unterhaltung und die Überwachung der Verkehrssicherheit aller öffentlichen Straßen den Bediensteten der damit befaßten Körperschaften als Amtspflicht in Ausübung öffentlicher Gewalt obliegen, hat keine rückwirkende Kraft (Urteile des erkennenden Senats vom 22. April 1968 - III ZR 59/66 = VersR 1968, 749 und vom 30. September 1968 - III ZR 83/66).
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