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| BGH, 14.02.1952 - III ZR 84/51 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- RG, 05.05.1922 - III 528/21
Reichshaftung für Militärgefangene und deren Wache
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - III ZR 84/51
Das Reichsgericht hat in der Entscheidung RGZ 104, 304 [306] bei Beteiligung einer Wachmannschaft an Plünderungen einen solchen inneren Zusammenhang Zwischen strafbarer Handlung und Dienst bejaht mit der Begründung, dass es gerade zu den dienstlichen Aufgeben der Wachmannschaft gehört habe, Beschädigungen und Verletzungen durch die bewachten Gefangenen zu verhindern; beteiligte sie sich aber selbst an der Plünderung und Zerstörung, so begehe sie gerade diejenigen strafbaren Handlungen, die zu verhüten ihr dienstlich obliege. - RG, 30.06.1939 - III 185/38
1. Kann ein Gerichtsassessor (oder Assessor) vertretungsweise als Vorsitzender …
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - III ZR 84/51
Erst wenn die Frage, ob überhaupt eine Dienst- oder Amtshandlung oder ein hiermit in innerem Zusammenhang stehendes Verhalten vorliegt, bejaht werden kann, ist Raum für die weitere Prüfung, ob die Handlung in Wahrung bürgerlich-rechtlicher (fiskalischer) Belange des öffentlich rechtlichen Dienstherrn oder in Ausübung der öffentlichen Gewalt vorgenommen worden ist (vgl. RGZ 161, 145 [151]). - RG, 23.11.1937 - III 66/37
1. Muß eine Gemeinde für den durch Unterschlagung von eingezogenen Beiträgen der …
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - III ZR 84/51
Auch auf Grund des Art. 78 der Verfassung für Württemberg-Hohenzollern haftet das beklagte Land anstelle seiner Beamten in demselben Umfang wie der Beamte an sich haften müsste (RGZ 156, 220 [239]).
- BGH, 27.02.1969 - III ZR 172/66
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Ansprüche wegen Pflichtverletzungen …
Die Aufsichtsbehörde hat erst dann Pflichten einem Einzelnen gegenüber, wenn eine besondere Beziehung zu diesem Einzelnen hergestellt wird, etwa wenn er bei ihr einen Antrag stellt, sich an sie wendet, einen Rechtsbehelf bei ihr einlegt usw. (RGZ 95, 344; 162, 129/164; BGH Urteil vom 14. Februar 1952 - III ZR 84/51; Urteil vom 24. April 1961 - III ZR 40/60 = BGHZ 35, 44; Urteil vom 30. Januar 1967 - III ZR 185/64 = VersR 1967, 471). - BGH, 25.10.1955 - III ZR 92/54
Rechtsmittel
Unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Februar 1952 (III ZR 84/51) nimmt das Berufungsgericht an, bei dem Verkauf des Kraftfahrzeugs an die Klägerin habe H. ein rein privates Geschäft getätigt und infolgedessen eine Amtspflicht nicht verletzt.
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