Rechtsprechung
| BGH, 23.06.1975 - III ZR 86/72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verspätete Enteignungsentschädigung - Bestimmung des Verkehrswertes eines Grundstückes - "Vorwirkung" der Enteignung - Beurteilung der tatsächlichen Erklärung der persönlich erschienenen Partei im Anwaltsprozess
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.06.1965 - III ZR 8/64
Enteignungsentschädigung. Bewertungsstichtag
Auszug aus BGH, 23.06.1975 - III ZR 86/72
Ein solcher Angriff gegen die Zulässigkeit der Enteignung fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in den Verantwortungsbereich des Betroffenen (vgl. Senatsurteil in MDR 1960, 745 = WM 1960, 907 und BGHZ 44, 52, 57).Auch die Ablehnung eines solchen Zahlungsangebots des Enteignungsbegünstigten kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Verantwortungsbereich des Betroffenen zugerechnet werden (vgl. die Senatsurteile in BGHZ 44, 52, 58 und in WM 1972, 52 mit weiteren Hinweisen).
Die Vorschrift des § 266 BGBüber das Gläubigerrecht, die Annahme von Teilleistungen zu verweigern, kann nicht entsprechend angewandt werden (BGHZ 44, 52, 58, 59; BGH in NJW 1967, 2011).
- BGH, 27.09.1973 - III ZR 131/71
Abrücken des Begünstigten von seinem Angebot im Enteignungsverfahren; Ablehnung …
Auszug aus BGH, 23.06.1975 - III ZR 86/72
Es wäre unbillig, dem Enteignungsbegünstigten zu gestatten, sich auf ein früheres höheres Angebot zu berufen, von dem er später abgerückt ist, weil er nur noch bereit ist, eine Entschädigung zu leisten, die erheblich unter dem objektiv angemessenen Betrag liegt (vgl. die Senatsurteile in BGHZ 61, 240, 244 und in VerwRsp 23, 326 = WM 1971, 946). - BGH, 22.05.1967 - III ZR 121/66
Berücksichtigung einer in Vorwirkung der Enteignung eintretenden …
Auszug aus BGH, 23.06.1975 - III ZR 86/72
Dies gilt auch für Wertänderungen, die auf einer Änderung im Zustand des Grundstücks beruhen (Senatsurteil in NJW 1967, 2306).
- BGH, 22.05.1967 - III ZR 145/66
Teilleistung i.S. von § 266 BGB hinsichtlich einer Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 23.06.1975 - III ZR 86/72
Die Vorschrift des § 266 BGBüber das Gläubigerrecht, die Annahme von Teilleistungen zu verweigern, kann nicht entsprechend angewandt werden (BGHZ 44, 52, 58, 59; BGH in NJW 1967, 2011). - BGH, 29.04.1971 - III ZR 144/70
Anwendbarkeit des § 95 Abs. 2 BBauG; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung der …
Auszug aus BGH, 23.06.1975 - III ZR 86/72
Es wäre unbillig, dem Enteignungsbegünstigten zu gestatten, sich auf ein früheres höheres Angebot zu berufen, von dem er später abgerückt ist, weil er nur noch bereit ist, eine Entschädigung zu leisten, die erheblich unter dem objektiv angemessenen Betrag liegt (vgl. die Senatsurteile in BGHZ 61, 240, 244 und in VerwRsp 23, 326 = WM 1971, 946). - BGH, 09.06.1960 - III ZR 80/59
Auszug aus BGH, 23.06.1975 - III ZR 86/72
Ein solcher Angriff gegen die Zulässigkeit der Enteignung fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in den Verantwortungsbereich des Betroffenen (vgl. Senatsurteil in MDR 1960, 745 = WM 1960, 907 und BGHZ 44, 52, 57).
- BGH, 26.02.1976 - III ZR 164/73
Berücksichtigung von Wertsteigerungen bis zur mündlichen Verhandlung im …
wenn der Enteignungsbegünstigte zwar zunächst ein angemessenes Angebot gemacht hat, aber dann im Verfahren vor der Enteignungsbehörde oder im anschließenden gerichtlichen Verfahren beantragt, die Entschädigung auf einen unter dem Angebot liegenden Betrag festzusetzen (Senatsurteile in WM 1971, 946; BGHZ 61, 240, 243 ff; vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 - S. 13 ff).Der Senat hat in den nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 27. September 1973 (BGHZ 61, 240) und vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 - S. 13 ff, die mit dem Urteil in WM 1971, 946 eingeleitete Rechtsprechung über die Unbeachtlichkeit nicht aufrechterhaltener Angebote weitergeführt.
Auf ein Verschulden oder sonstige subjektive Umstände ist daher nicht abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 -, S. 15; vgl. auch BGHZ 61, 240, 244).
- BGH, 26.02.1976 - III ZR 171/73
Höhe der Enteignungsentschädigung für Teilfläche eines Flurstücks - Festlegung …
Wie der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen hat, entfällt die Sperrwirkung der genannten Vorschrift, wenn der Enteignungsbegünstigte zwar zunächst ein angemessenes Angebot gemacht hat, aber dann im Verfahren vor der Enteignungsbehörde oder im anschließenden gerichtlichen Verfahren beantragt, die Entschädigung auf einen unter dem Angebot liegenden Betrag festzusetzen (WM 1971, 946; BGHZ 61, 240, 243 ff; Urteil vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 -, S. 13 ff).Der Senat hat in der nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidung BGHZ 61, 240 und im Urteil vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 - die mit dem Urteil in WM 1971, 946 eingeleitete Rechtsprechung über die Unbeachtlichkeit nicht aufrechterhaltener Angebote weitergeführt.
Auf ein Verschulden oder sonstige subjektive Umstände ist daher nicht abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 -, S. 15; vgl. auch BGHZ 61, 240, 244).
- BGH, 26.02.1976 - III ZR 167/73
Höhe der Enteignungsentschädigung für Teilfläche eines Flurstücks - Bemessung des …
Wie der erkennede Senat mehrfach ausgesprochen hat, entfällt die Sperrwirkung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 BBauG, wenn der Enteignungsbegünstigte zwar zunächst ein angemessenes Angebot gemacht hat, aber dann im Verfahren vor der Enteignungsbehörde oder im anschließenden gerichtlichen Verfahren beantragt, die Entschädigung auf einen unter dem Angebot liegenden Betrag festzusetzen (WM 1971, 946; BGHZ 61, 240, 243 ff; Urteil vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 - S. 13 ff).Der Senat hat in den nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 27. September 1973 (BGHZ 61, 240), und vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72 -, S. 13 ff, die mit dem Urteil in WM 1971, 946 eingeleitete Rechtsprechung über die Unbeachtlichkeit nicht aufrechterhaltener Angebote weitergeführt.
Auf ein Verschulden oder sonstige subjektive Umstände ist daher nicht abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1975 - III ZR 86/72, S. 155 vgl. auch BGHZ 61, 240, 244).
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