Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1988 - III ZR 86/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung als Amtspflichtverletzung gegenüber dem Bauherrn - Objektiv unrichtige Gesetzesauslegung eines Beamten - Beteiligung der Nachbarn vor Erteilung einer ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Deutsche Rentenversicherung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 14.01.1988 - 1 U 41/87
- BGH, 24.11.1988 - III ZR 86/88
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 287
- VersR 1989, 184
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus BGH, 24.11.1988 - III ZR 86/88
Dies gilt sowohl für den Begriff der "näheren Umgebung" (dazu BVerwGE 55, 369, 380; BVerwG NJW 1975, 460) als auch für den des "Einfügens" (vgl. BVerwGE 55, 369, 385).Prägend kann nicht nur die Bebauung wirken, die gerade in der unmittelbaren Nachbarschaft überwiegt, sondern auch diejenige der weiteren Umgebung (BVerwGE 55, 369, 380;… Schlichter a.a.O. Rn. 18).
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …
Auszug aus BGH, 24.11.1988 - III ZR 86/88
Insbesondere eine sog. Hinterlandbebauung wird in Rechtsprechung und Literatur auch dann nicht für schlechthin unzulässig gehalten, wenn in dem betreffenden Bereich das Hintergelände nicht in vergleichbarer Weise bebaut ist; auch wenn ein Vorhaben sich in solchen Fällen im allgemeinen nicht in dem vorgegebenen Rahmen hält, soll es nur dann unzulässig sein, wenn es bodenrechtlich beachtliche und erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen begründet oder die vorhandenen Spannungen erhöht (BVerwG Urteil v. 19. September 1986 - 4 C 15.84 - ZfBR 1987, 44, 46;… Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB - 2. Aufl. - § 34 Rn. 18, 39). - BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 24.11.1988 - III ZR 86/88
Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
- BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65
Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten …
Auszug aus BGH, 24.11.1988 - III ZR 86/88
Selbst wenn man davon ausgeht, daß nach § 95 HBauO eine Beteiligung des Nachbarn auch dann geboten ist, wenn Vorschriften, die dem Schutz des Nachbarn dienen, auszulegen sind, ist ein Verschulden des zuständigen Bediensteten hier mit dem Berufungsgericht zu verneinen, weil § 34 BBauG nicht generell nachbarschützend wirkte (BVerwGE 32, 173;… Battis/Krautzberger/Löhr BBauG § 34 Rn. 50;… Schlichter a.a.O. Rn. 73) und eine ganz besondere Schutzwürdigkeit des Nachbarn (…vgl. Schlichter a.a.O. Rn. 75) sich der Behörde ersichtlich nicht aufdrängen mußte. - BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73
"Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder § …
Auszug aus BGH, 24.11.1988 - III ZR 86/88
Dies gilt sowohl für den Begriff der "näheren Umgebung" (dazu BVerwGE 55, 369, 380; BVerwG NJW 1975, 460) als auch für den des "Einfügens" (vgl. BVerwGE 55, 369, 385). - BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57
Amtspflichten gegenüber Antragsteller
Auszug aus BGH, 24.11.1988 - III ZR 86/88
Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist dann vorwerfbar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und eindeutigen Wortlaut der Vorschrift verstößt oder wenn die Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind (…Krohn/Papier, Aktuelle Fragen der Staatshaftung und der öffentlich-rechtlichen Entschädigung, 1986, S. 32); dagegen fehlt es am Verschulden in der Regel, wenn die objektiv unrichtige Rechtsanwendung eine Vorschrift betrifft, deren Inhalt - bezogen auf den zur Entscheidung stehenden Einzelfall - zweifelhaft sein kann und noch nicht durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung klargestellt ist (BGHZ 30, 19, 22) [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] und die Auslegung dieser Vorschrift noch vertretbar erscheint. - BGH, 14.06.1984 - III ZR 68/83
Amtspflichten einer Gemeinde im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens
Auszug aus BGH, 24.11.1988 - III ZR 86/88
Jeder Beamte muß die für sein Amt erforderlichen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen (Senatsurteile v. 14. Juni 1984 - III ZR 68/83 - VersR 1984, 849 und v. 18. Dezember 1986 - III ZR 214/85 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 3). - BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85
Erschwerung des Berufswechsels eines Berufssoldaten
Auszug aus BGH, 24.11.1988 - III ZR 86/88
Jeder Beamte muß die für sein Amt erforderlichen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen (Senatsurteile v. 14. Juni 1984 - III ZR 68/83 - VersR 1984, 849 und v. 18. Dezember 1986 - III ZR 214/85 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 3).
- OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 13 U 94/01
Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld wegen Amtspflichtverletzungen durch …
Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist insbesondere dann vorwerfbar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und eindeutigen Wortlaut der Vorschrift verstößt oder wenn Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind; dagegen fehlt es am Verschulden in der Regel, wenn die objektiv unrichtige Rechtsanwendung eine Vorschrift betrifft, deren Inhalt - bezogen auf den zur Entscheidung stehenden Einzelfall - zweifelhaft sein kann und noch nicht durch eine höchstrichterliche Rechtssprechung klargestellt ist (BGH, Urteil vom 24.11.1988, VersR 1989, 184). - BGH, 21.03.1991 - III ZR 118/89
Amtspflichten des Versteigerungsgerichts in der Zwangsversteigerung im Hinblick …
Da der Zeuge G. über diejenigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse verfügen muß, die zur Führung seines Amtes erforderlich sind (Senatsurteile vom 14. Juni 1984 - III ZR 68/83 - VersR 1984, 849, 850…, vom 18. Dezember 1986 - III ZR 214/85 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 3 …und vom 15. Juni 1989 III ZR 96/88 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 13; Senatsbeschluß vom 24. November 1988 III ZR 86/88 - VersR 1989, 184), würde ihm die falsche Auskunft zum Verschulden gereichen. - BGH, 01.07.1993 - III ZR 36/92
Haftungsrechtliche Zuordnung bei rechtswidriger Ablehnung einer Bauvoranfrage
Wie das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BauR 1981, 170; BVerwGE 55, 369; vgl. Senatsbeschluß vom 24. November 1988 - III ZR 86/88 - BGHR BauGB § 34. Abs. 1 Satz 1 Hinterlandbebauung 1 = VersR 1989, 184) erläutert, kommt es für die Frage, ob sich die geplante sogenannte Hinterlandbebauung im Sinne des § 34 BBauG in die Eigenart der näheren Umgebung "einfügt", darauf an, ob das Vorhaben den in seiner Umgebung bisher gewahrten Rahmen überschreitet und, wenn dies der Fall ist, "die ihm vorgegebene Situation gleichsam in Bewegung bringt" (BVerwG, BauR 1981, 171) und damit eine Unruhe stiftet, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht. - VG Weimar, 12.09.2000 - 4 K 1941/99
Haftung des Beamten; Inanspruchnahme eines Beamten auf Schadensersatz wegen der …
Maßstab für die jeweils "erforderliche Sorgfalt" ist grundsätzlich der pflichtgetreue Durchschnittsbeamte, der die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzt oder sich verschafft, wozu er verpflichtet ist (…vgl. Plog/Wiedow, a.a.O., § 78 Rdz. 24;… Simianer, a.a.O., 40 f.;… Schütz, a.a.O., § 84 Rdz. 43; vgl. auch die zivilrechtliche Rechtsprechung insbesondere zu § 839 BGB, etwa BGH, Urteil vom 23. Januar 1964, VersR 1964, 919, 922 [BGH 23.01.1964 - III ZR 12/63]; Urteil vom 24. November 1988, VersR 1989, 184; Urteil vom 16. Januar 1992, NJW 1992, 2086; Urteil vom 20. Februar 1992, DVBl. 1992, 1089). - LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15
Zurückstellung Bauvorbescheid - Amtspflichtverletzung Entschädigungsanspruch
Dagegen fehlt es am Verschulden in der Regel, wenn die objektiv unrichtige Rechtsanwendung eine Vorschrift betrifft, deren Inhalt - bezogen auf den zur Entscheidung stehenden Einzelfall - zweifelhaft sein kann, noch nicht durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung klargestellt ist und die Auslegung dieser Vorschrift noch vertretbar erscheint (BGH, Beschluss vom 24.11.1988 - III ZR 86/88, Tz. 6, zitiert nach juris).
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