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| BGH, 07.11.1955 - III ZR 87/54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.05.1955 - III ZR 252/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.11.1955 - III ZR 87/54
Die Wiedergutmachung ist, wie das Berufungsgericht ebenfalls zutreffend angenommen hat, eine hoheitliche Betätigung der Staatsgewalt (so bereits das Urteil des Senats vom 5. Mai 1955 - III ZR 252/53).
- BGH, 23.01.1961 - III ZR 5/60
Schadensersatzanspruch aus schuldhafter positiver Vertragsverletzung (pVV) - …
Im besonderen Maße gilt dies für Erklärungen, bei denen bekannt ist oder offen zutage liegt, daß ihr Inhalt für ein bestimmtes Verhalten des Betroffenen oder Dritten maßgebend sein soll, wie hier für die Klägerin zum Zwecke einer Kreditgewährung an die Firma Klemann (vgl. die Urteile des Senats vom 7. November 1955 III ZR 87/54 S. 4/5 = BB 1956, 261; vom 5. Mai 1955 III ZR 252/53 S. 6/7 = NJW 1955, 1835; vor allem Urteil des Senats vom 6. April 1959 III ZR 31/58 S. 7). - BGH, 06.04.1959 - III ZR 31/58
Rechtsmittel
Daß Erklärungen der hier vorliegenden Art, also ein Handeln der zuständigen staatlichen Entschädigungsbehörde im Zusammenhang mit der Abtretung von Entschädigungsforderungen und deren "Bestätigung" gegenüber einem Zessionar, in der Regel hoheitliche Betätigung ist, hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 7. November 1955 III ZR 87/54 S. 4/5 = BB 1956, 261; vom 5. Mai 1955 III ZR 252/53 S. 6/7 = NJW 1955, 1835).
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