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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1967 - III ZR 87/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,8533
BGH, 10.07.1967 - III ZR 87/66 (https://dejure.org/1967,8533)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1967 - III ZR 87/66 (https://dejure.org/1967,8533)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1967 - III ZR 87/66 (https://dejure.org/1967,8533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für den durch eine Enteignung eingetretenen Rechtsverlust nach dem Verkehrswert des betroffenen Grundstücks - Enteignungsentschädigung für ein entzogenes Grundstück nach dem wirtschaftlichen Wert - Einstufung als Bauerwartungsland und Bauland im weiteren ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.1959 - III ZR 66/58

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 10.07.1967 - III ZR 87/66
    Auch in diesem Falle handelt es sich dann nicht um die Entschädigung eines hypothetischen Wertes, sondern um die Entschädigung eines dem Grundstück bereits tatsächlich anhaftenden Mehrwertes (BGHZ 30, 281, 286/287).
  • BGH, 24.02.1958 - III ZR 181/56

    Enteignungsentschädigung bei Preisschwankungen

    Auszug aus BGH, 10.07.1967 - III ZR 87/66
    Diese in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 26, 373, 377) angestellte Preisbemessung greift die Revision nicht an.
  • BGH, 08.02.1965 - III ZR 147/63

    Anwendung des Bundesbaugesetzes (BBauG) im Hinblick auf die Entschädigung für vor …

    Auszug aus BGH, 10.07.1967 - III ZR 87/66
    Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf das in diesem Rechtsstreit bereits ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1965 - III ZR 147/63 - Bezug genommen, durch welches das Urteil des Berufungsgerichts vom 11. Juni 1963 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden war.
  • BGH, 30.09.1969 - III ZR 189/68

    Entfaltung von Vorwirkungen einer Enteignung - Enteigung auf Grund des Baus einer …

    Nur insoweit kann eine künftige Entwicklung, deren Eintritt abgeschnitten worden ist, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, bei der Qualitätsbestimmung von Bedeutung sein, als sie, weil ihre Verwirklichung mit der entsprechenden Sicherheit erwartet wurde, bereits in den Wertvorstellungen auf dem Grundstücksmarkt ihren Niederschlag gefunden hat (vgl. hierzu u.a. Urteile des Senats vom 29. November 1965 - III ZR 34/64 = WM 1966, 125; 10. Juli 1967 - III ZR 87/66 - So 11/12; 9. Januar 1969 - III ZR 51/68 - S. 8 und 9 = WM 1969, 568).
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