Rechtsprechung
| BGH, 19.03.1964 - III ZR 88/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit der "Widmung" eines Weges für Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht - Beschränkung des Umfangs der "Widmung" durch ein Verbotsschild - Verbot der Benutzung des Weges für Fahrzeuge über 1,5 t Gesamtgewicht
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht zur Unterhaltung eines öffentlichen Weges
Papierfundstellen
- VersR 1964, 727
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
Auszug aus BGH, 19.03.1964 - III ZR 88/63
Senn ein "Handeln auf eigene Gefahr", das im übrigen nicht grundsätzlich zum Ausschluß der Haftung eines anderen führt, sondern nur, allerdings regelmäßig als sehr wesentlicher Umstand, bei der Abwägung nach § 254 BGB zu werten ist, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann vor, wenn sich jemand einer Gefahr bewußt aussetzt (BGHZ 34, 355).
- BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64
Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer …
Eine Pflicht zur Verkehrssicherung besteht immer nur, soweit der Weg zur Benutzung zur Verfügung gestellt ist, Falls also ein öffentlicher Weg nach dem äußeren Zustand oder aufgrund von Verbotsschildern nicht für schwere Lastfahrzeuge benutzbar ist, braucht der Pflichtige bei der Sicherung des Weges auf solche Fahrzeuge keine Rücksicht zu nehmen (…BGH Urt. v. 14. Oktober 1957 - III ZR 102/56 = LM BGB § 823 Ea Nr. 11;… vgl. auch Urt. v. 19. Januar 1959 - III ZR 168/57 = LM BGB § 823 Ea Nr. 16; Urt. v. 19. März 1964 - III ZR 88/63 = VersR 1964, 727;… Urt. v. 16. Dezember 1963 - III ZR 169/62 = VersR 1964, 323). - OLG Köln, 30.03.1995 - 7 U 176/94
Schadenersatzbegehren aufgrund der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht …
In der Tat besteht eine Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich nicht gegenüber den Personen, die sich unbefugt in einen Gefahrenbereich begeben (BGH NJW 1957, 499; Versicherungsrecht 1964, 727). - LG Heidelberg, 14.12.1988 - 3 O 187/87 Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht folgt aus dem Grundsatz, daß jeder, der durch die Eröffnung eines Verkehrs auf seinem Grundstück oder auf andere Weise Gefahrenquellen schafft, alle Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutz Dritter notwendig sind (BGH VersR 63, 652; 64, 727; 1985, 839).
- OLG Hamm, 12.11.1991 - 9 U 42/91 Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Unterhaltung eines öffentlichen Weges richten sich nach dem Verkehr, für den er bestimmt ist (vgl. BGH in VersR 1964, 727; VersR 1965, 260).
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